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10.04.2018

Landtagsfraktion: Praxis der Kindergeldzahlungen ins Ausland überprüfen

Aiwanger will Familien in Deutschland gezielt entlasten

München. Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion fordert die Staatsregierung in der heutigen Sitzung des Landtags mit einem Dringlichkeitsantrag auf, auf Bundesebene für eine Prüfung der Zahlung von Kindergeld ins Ausland einzutreten. „Diese muss künftig deutlich kostengerechter gestaltet werden“, so der Fraktionsvorsitzende Hubert Aiwanger. Ziel müsse dabei sein, Familien in Deutschland gezielt zu entlasten.

Seit dem Jahr 2010 haben sich die Kindergeldzahlungen ins Ausland von damals 35,8 Millionen Euro auf rund 343,0 Millionen Euro im Jahr 2017 beinahe verzehnfacht. Ursache ist eine Regelung, wonach Staatsangehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweiz, Algeriens, Bosnien-Herzegowinas, des Kosovo, Marokkos, Montenegros, Serbiens, Tunesiens und der Türkei bezugsberechtigt sind – sofern sie in der Bundesrepublik Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Auch wer Arbeitslosen- oder Krankengeld bezieht und eine gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis besitzt, hat Anspruch auf Kindergeld. Gleiches gilt für unanfechtbar anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte.

„Aus Sicht des Steuerzahlers ist die derzeitige Situation in Deutschland unbefriedigend“, kritisiert Aiwanger. Die Zahl der Bezugsberechtigten steige ständig. „Hier muss geprüft werden, wie Kindergeldzahlungen ins Ausland reduziert werden können – etwa, indem die Höhe der Zahlung an die Lebenshaltungskosten des Staates angepasst werden, in dem die Kinder leben.“

Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag finden Sie unten links, unter "Weitere Dokumente".


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