Mindestlohn: Abbau überzogener Dokupflichten abgelehnt
Glauber: Mit welcher CSU habe ich es heute zu tun?
München. Am Donnerstag vor zwei Wochen vertagte die CSU einen FREIE WÄHLER-Antrag zum Mindestlohn mit Verweis darauf, dass am darauf folgenden Wochenende im Koalitionsausschuss in Berlin ohnehin alles geklärt werde. Dort erwies sich die CSU jedoch als zahnloser Tiger und kam mit leeren Händen zurück. Heute nun durfte der Bayerische Landtag herhalten und sich das Klagelied der CSU zum Mindestlohn anhören. Ein Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER zum Abbau lebensfremder Dokumentationspflichten wurde gleichwohl abgelehnt.
„Manchmal frage ich mich, mit welcher CSU ich es gerade zu tun habe: Die CSU, die in Berlin nichts entscheidet oder die CSU, die in Bayern über ihr eigenes Versagen auf Bundesebene herum jammert“, so Thorsten Glauber, Wirtschaftspolitiker der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion.
Die FREIEN WÄHLER fordern die CSU auf, ihre angebliche Haltung zum Mindestlohn endlich auch in Berlin durchzusetzen. Dazu zählten die Streichung der Dokumentationspflichten für Minijobs und eine klare Abgrenzungsregelung für Ehrenamtliche auch außerhalb des Sports sowie die Streichung der Auftraggeberhaftung für Subunternehmer. „Außerdem ist uns die Reduzierung der sonstigen Dokumentationspflichten wichtig – insbesondere durch Absenkung der Einkommensgrenze von 2.958 Euro pro Monat, ab der Dokumentationspflichten entfallen“, drängt Glauber zur Eile. Des Weiteren müssten in Familienbetrieben mitarbeitende Angehörige vom Mindestlohn ausgenommen und die Auftritte bewaffneter Zöllner vor Kunden entschärft werden.
„Unseren Dringlichkeitsantrag zu den Dokumentationsplichten im Landtag hat die CSU heute abgelehnt. Wir werden deshalb ein ganzes Antragspaket in den Bayerischen Landtag einbringen. Vielleicht stimmt ja das nächste Mal die „andere“ CSU ab – dann für unsere Anträge“, sagt Glauber.
Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag finden Sie unten links unter "Weitere Informationen".