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Prof. Dr. Michael PiazoloProf. Dr. Michael Piazolo
10.02.2011

Mindestlohn für Lehrbeauftragte

Piazolo fordert Mindestlohn für Lehrbeauftragte an Hochschulen

München (da). Das neue Hochschulgesetz sowie das neue Hochschulpersonalgesetz, die heute im Plenum von den Regierungsfraktionen verabschiedet wurden, weisen nach Ansicht der FREIEN WÄHLER noch erhebliche Defizite auf. Die Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER hat daher heute einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes eingereicht. Sie fordern darin eine Mindestvergütung der Hochschul-Lehrkräfte nicht unter 40 Euro pro tatsächlich abgehaltener Einzelstunde und damit  einheitliche und verbindliche Mindeststandards in der Bezahlung an allen bayerischen Hochschulen.

Prof. Dr. Michael Piazolo, hochschulpolitischer Sprecher der Fraktion, kritisiert: „Gerade angesichts steigender Studierendenzahlen und der chronischen Unterfinanzierung der Hochschulen werden Lehrbeauftragte auch in Zukunft einen entscheidenden Beitrag zur Lehre an bayerischen Hochschulen leisten müssen, um dort ein angemessenes Angebot zu gewährleisten. Die finanzielle Attraktivität der Lehraufträge wird dabei jedoch weder den tatsächlichen Lebenshaltungskosten noch dem tatsächlichen Arbeitsaufwand auch nur ansatzweise gerecht.“  So gäbe es zahlreiche Hochschulen mit unbezahlten Lehraufträgen oder solche, die ihren Lehrbeauftragten weniger als 15 Euro brutto pro Einzelstunde bezahlen - inklusive Vor- und Nachbereitungszeit, Korrekturarbeiten und Studienberatung.

Mehr als bedenklich findet Piazolo zudem, dass neben Lehrbeauftragten auch der akademische Mittelbau und vor allem die wissenschaftlichen Kräfte mit Hochschulabschluss deutlich unterbezahlt sind. So erhielten letztere etwa an der LMU lediglich einen Stundenhöchstsatz von 10,50 Euro. Piazolo fordert: „Auch hier muss die Politik dringend aktiv werden und über einen angemessenen Mindestsatz nachdenken!“


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