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Nikolaus KrausNikolaus Kraus
25.01.2015

Neue EU-Vorgaben bei FFH-Gebieten

Kraus: Feinabgrenzung von FFH-Flächen jetzt überprüfen

München. Der Freistaat Bayern muss im Zuge der Umsetzung der Bayerischen Natura-2000-Verordnung neben Vogelschutzgebieten nun auch die FFH-Gebiete rechtlich sichern und dabei flächenscharf abgrenzen. In diesem Zusammenhang warnt der FREIE WÄHLER-Abgeordnete Nikolaus Kraus die Bürger: „Grundstückseigentümer und Bewirtschafter haben nur noch bis zum 6. Februar Zeit, Einwände gegen die Feinabgrenzung der FFH-Gebiete auszusprechen.“

Jeder Bürger solle daher die Möglichkeit nutzen und bei der zuständigen Gemeinde oder im Internet die entsprechenden Karten einsehen, um diese kritisch zu überprüfen: Wie verlaufen die Grenzen der im Jahr 2004 an die EU gemeldeten FFH-Gebiete genau? Wurde fälschlicherweise Ackerland mit aufgenommen? Ist dies der Fall, so könne der Grundstückseigentümer noch Änderungen beantragen, sagt Kraus.


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