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Florian StreiblFlorian Streibl
08.03.2012

Neue Wege zur Bekämpfung von Jugendkriminalität

FREIE WÄHLER-Gesetzentwurf im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz

 

Streibl: Wir brauchen neue Wege zur Bekämpfung von Jugendkriminalität

 

München (do). Mit einem Gesetzentwurf beabsichtigen die FREIEN WÄHLER, die Rechtsgrundlage für den Vollzug der Jugendstrafe in freier Form zu schaffen. Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, begründet die Initiative: „Fernziel dieser Vollzugsform ist es, dass die jungen Menschen ein Leben ohne Straftaten führen. Anstelle einer Inhaftierung können geeignete junge Mehrfach- und Intensivtäter, die erstmals zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, ein speziell für sie konzipiertes, zeitlich befristetes Training absolvieren. Die Jugendlichen sollen dabei die Übernahme von Verantwortung für ihr Reden und Tun erlernen. Ihre Zuverlässigkeit, ihr Durchhaltevermögen, ihre Anstrengungsbereitschaft und ihr Engagement in der Gruppe sollen gefördert werden.“

Als positives Beispiel führt Streibl das Seehaus in Leonberg auf:  „Bis zu sieben Jugendliche wohnen mit Hauseltern und deren Kinder zusammen und erfahren so – oft zum ersten Mal – ‚funktionierendes‘ Familienleben, Liebe und Geborgenheit. Gleichzeitig erwartet sie ein durchstrukturierter, harter Arbeitsalltag und die Einbindung in ein konsequent durchgeplantes Erziehungsprogramm. Die Mehrkosten, die durch den freien Vollzug entstehen, rechnen sich, da jeder Jugendliche, der nicht rückfällig wird, ein Gewinn für die Gesellschaft ist.“

Nach der Studie des Bundesministeriums der Justiz „Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen – Eine bundesweite Rückfalluntersuchung 2004 – 2007“ werden Täter, die zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, besonders häufig rückfällig. Von den insgesamt 4.840 Personen dieser Gruppe begingen 3.319 (68,6 Prozent) nach der Entlassung aus der Haft erneut Straftaten. Jugendstrafvollzug in freien Formen, wie er beispielsweise in Baden-Württemberg in den Chance-Projekten und in Niedersachsen im Projekt „BASIS“ durchgeführt wird, ist eine Ergänzung des herkömmlichen Jugendstrafvollzuges. Auch in Sachsen und Rheinland-Pfalz ist der Jugendstrafvollzug in freien Formen als dritte Vollzugsform etabliert.


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