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Dr. Hans Jürgen FahnDr. Hans Jürgen Fahn
03.04.2014

Neuregelung des Freistellungsgesetzes Jugendarbeit

FREIE WÄHLER Landtagsfraktion will mit Neuregelung des Freistellungsgesetzes Jugendarbeit in Vereinen und Ehrenamt fördern

Gaby Schmidt und Hans Jürgen Fahn: Freistellung für Jugendarbeit muss flexibler werden und auch Schüler und Studenten müssen einbezogen werden

 

München. Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des „Freistellungsgesetzes zum Zwecke der Jugendarbeit“ in den Bayerischen Landtag eingebracht. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Arbeitnehmer, die sich ehrenamtlich für Kinder und Jugendliche engagieren, künftig Freistellungen nicht nur blockweise und ganztägig, sondern auch stundenweise beantragen können. Wichtig sei außerdem, dass Schüler und Studenten von diesem Gesetz profitieren, wenn sie sich ehrenamtlich für Kinder und Jugendliche engagieren, sagt Gabi Schmidt, MdL und sozialpolitische Sprecherin der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion: „Das derzeit geltende Gesetz ist 34 Jahre alt. Seither hat sich nicht nur in der Arbeitswelt vieles verändert, sondern auch das Studium ist deutlich verschulter geworden. Das führt dazu, dass Studenten ihre Arbeit als Ferienbetreuer bei Jugendfreizeiten, aber auch als gewählte Vertreter in Jugendgremien, nicht mehr ohne Einschränkungen ausüben können.“

Dr. Hans Jürgen Fahn, MdL und ehrenamtspolitischer Fraktionssprecher, erklärt, dass der Gesetzentwurf „Erleichterungen sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber“ bringe, denn häufig sei es gar nicht nötig, dass ehrenamtlich Tätige die Freistellung für einen ganzen Tag beanspruchten. „Gerade bei der Gremienarbeit reichen meist auch nur ein paar Stunden“, erklärt Fahn.

Eva Gottstein, jugendpolitische Fraktionssprecherin, ergänzt: „Die Jugendarbeit lebt von den vielen Menschen, die ihre Freizeit opfern und durch die Freistellung auf einen Teil ihres Gehaltes verzichten, um sich für Kinder und Jugendliche zu engagieren. Dies verdient nicht nur unseren Respekt, sondern auch unsere aktive Unterstützung. Nicht umsonst ist die Förderung des Ehrenamtes in die Bayerische Verfassung aufgenommen worden.“ Der Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER wird voraussichtlich am 8. April 2014 in erster Lesung im Plenum beraten.


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