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Prof. Dr. Michael PiazoloProf. Dr. Michael Piazolo
18.10.2012

Piazolo: Volksbegehren betrifft nicht den Staatshaushalt

FREIE WÄHLER hoffen auf positive Entscheidung zu ihrem Antrag auf Zulassung eines Volksbegehren gegen Studienbeiträge

Am kommenden Montag fällt der Bayerische Verfassungsgerichtshof sein Urteil zum Antrag der FREIEN WÄHLER auf Zulassung eines Volksbegehrens gegen Studienbeiträge. Der Initiator und hochschulpolitische Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, Prof. Dr. Michael Piazolo, sagte dazu, seine Fraktion hoffe „auf eine positive Entscheidung des obersten bayerischen Richtergremiums, nachdem wir knapp 30.000 Unterschriften für ein Volksbegehren gesammelt haben. Ich bin zuversichtlich, dass sich die  Rechtsauffassung der FREIEN WÄHLER durchsetzen wird, denn in nahezu allen juristischen Kommentaren wird zum Thema Volksbegehren angeführt, dass der Artikel 73 der Bayerischen Verfassung – ‚Über den Staatshaushalt findet kein Volksentscheid statt’ – restriktiv auszulegen ist. Diese Beiträge sind nicht Bestandteil des Staatshaushaltes, sondern dem Körperschaftshaushalt der Hochschulen zuzurechnen. Daher halten wir FREIE WÄHLER ein Volksbegehren gegen Studienbeiträge für zulässig.“

Die FREIEN WÄHLER setzen sich nachdrücklich für die Abschaffung der Studienbeiträge in Bayern ein, weil Studienbeiträge ungerecht sind, zur Abwanderung bayerischer Studenten in andere Bundesländer führen, die Abhängigkeit der Studierenden vom Geldbeutel ihrer Eltern verstärken und den Akademiker- und Fachkräftemangel verschärfen. Piazolo: „Von Bildungsgerechtigkeit kann keine Rede sein, wenn in 14 Bundesländern keine Studienbeiträge erhoben werden, die Studierenden in Bayern jedoch bis zu 500 Euro pro Semester bezahlen müssen.“

Hinweis: Das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs über die Zulassung des Volksbegehrens wird am kommenden Montag, 22. Oktober 2012, um 14.00 Uhr verkündet. Ort: Justizpalast, Raum 270, Prielmayerstraße 7, 80335 München


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