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Bernhard PohlBernhard Pohl
26.03.2015

Pohl: Freistaat soll sich am Allgäu Airport beteiligen

FREIE WÄHLER fordern Bedeutungszuwachs für Flughafen Memmingen

München. Der Flughafen in Memmingen muss gestärkt werden. Das fordern die FREIEN WÄHLER in einem Dringlichkeitsantrag, den sie heute im Bayerischen Landtag stellen. Darin wird die Staatsregierung aufgefordert, sich an der Betreibergesellschaft des Flughafens Memmingen zu beteiligen.

Der haushaltspolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, Bernhard Pohl (Kaufbeuren) unterstreicht die Bedeutung des Flughafens Memmingen nicht nur für die Region Allgäu, sondern auch für ganz Bayern: „Der Allgäu Airport ist nach München und Nürnberg der drittgrößte in Bayern. Er kann und soll in der Zukunft eine steigende Bedeutung für Inlandsflüge bekommen. Hierzu brauchen wir ein Gesamtkonzept für alle drei Flughäfen.“

Eine staatliche Beteiligung trage nicht nur der verkehrswirtschaftlichen Bedeutung des Flughafens Memmingen Rechnung, so Pohl. „Dadurch ist auch gewährleistet, dass der Freistaat Bayern die Belange aller Landeplätze im Auge hat und bei etwaigen Interessenskonflikten eine Bevorzugung des Flughafens München zu Lasten Memmingens vermieden wird. Im Rahmen eines Gesamtkonzepts kann Memmingen den internationalen Airport in München entlasten und so auch die dritte Startbahn entbehrlich machen.“

Pohl sieht gemeinsam mit seinen schwäbischen Kollegen Dr. Leopold Herz (Wertach) und Johann Häusler (Biberbach) in dem Allgäu Airport einen Eckpfeiler für eine weitere dynamische Wirtschaftsentwicklung in der Region. Gerade die für den Flugbetrieb nicht benötigten Flächen von immerhin 60 bis 70 Hektar böten die Chance, interessante Betriebe anzusiedeln und so zusätzliche hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen.

Demzufolge fordern die FREIEN WÄHLER, die Grundschulden auf den nicht betriebsnotwendigen Grundstücken des Flughafens Memmingen löschen zu lassen. Sie waren eingetragen worden, um etwaige Rückzahlungsansprüche des Freistaats für gewährte Zuschüsse abzusichern. Hierfür benötigt das Land aber nur das Flughafengelände selbst, nicht die angrenzenden Grundstücke. Diese sollten interessierten Gewerbebetrieben angeboten werden. Dafür müssten sie lastenfrei sein, so Pohl abschließend.

Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag finden Sie oben links unter "Weitere Informationen".


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