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Florian StreiblFlorian Streibl
07.06.2018

Popularklage gegen PAG – Streibl: Gesetz ist in Teilen verfassungswidrig

Florian Streibl, rechtspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, zur Popularklage von Jura-Studenten der Universitäten Erlangen-Nürnberg, München und Würzburg gegen die erste Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes von 2017, die heute im Verfassungsausschuss diskutiert wurde:

„In wesentlichen Punkten folgen wir FREIE WÄHLER der Argumentation der Studenten. Auch wir kritisieren den Begriff der ‚drohenden Gefahr‘. Er ist aus unserer Sicht zu unbestimmt und gerade im polizeilichen Einsatz nur schwer handhabbar, weshalb auch wir ihn für verfassungswidrig halten. Ähnlich werten wir die Ausweitung der Präventivhaft. Konnte diese vor der Novellierung nur für die Dauer von zwei Wochen angeordnet werden, ist sie jetzt bis zu drei Monate lang möglich und kann beliebig oft verlängert werden. Wir teilen die Ansicht der Studenten, dass diese Ausweitung unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig ist. Auch in einem letzten Punkt stimmen wir überein: die Regelung zur elektronischen Fußfessel greift massiv in die Grundrechte der betroffenen Personen ein, insbesondere in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die allgemeine Handlungsfreiheit.“


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