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Dr. Leopold HerzDr. Leopold Herz
15.04.2015

Praxisgerechte Regelung der Düngeverordnung erforderlich

FREIE WÄHLER überrascht über Zustimmung der CSU

München. Überrascht und erfreut zeigt sich der agrarpolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, <link mdls dr-leopold-herz>Dr. Leopold Herz, über die heutige Zustimmung der CSU-Fraktion zum <link https: www.bayern.landtag.de www elantextablage_wp17 drucksachen basisdrucksachen external-link-new-window external link in new>Antrag der FREIEN WÄHLER bezüglich der Düngeverordnung. Darin wird gefordert, dass sich die Staatsregierung bei der Bundesregierung für eine praxisgerechte Regelung zur Ausbringung betriebseigenen Düngers einsetzt. Unter der Voraussetzung minimaler Änderungen in der Formulierung stimmte die CSU dem Antrag zu – SPD und Grüne lehnten ihn ab.

Landwirte brauchen mehr Zeit zur Düngerausbringung

Die landwirtschaftliche Praxis hat gezeigt, dass die im <link http: www.lfl.bayern.de iab duengung external-link-new-window external link in new>Entwurf der Düngeverordnung festgelegten Kriterien nicht praxisgerecht sind. Wenn eine immer weitere Ausweitung des Verbots der Ausbringung angedacht ist, dann bedeutet das, dass für die Landwirte immer weniger Zeit zur Düngerausbringung zur Verfügung steht. Das ist absolut praxisfremd“, erklärt Herz. Deswegen sei es notwendig, die neunmonatige Lagerungspflicht für flüssigen Wirtschaftsdünger auf Betrieben mit mehr als drei Vieheinheiten je Hektar ersatzlos aus dem Entwurf zu streichen. Gleiches gelte für das geplante Ausbringungsverbot für Festmist zwischen November und Januar. Zudem solle die bestehende dreimonatige Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Stickstoffgehalt beibehalten und nicht mehr ausgeweitet werden, fordern die FREIEN WÄHLER.

Positives Zeichen für Landwirte

„Das Ja der CSU zu unserem Antrag zeigt, dass wir mit unserer Forderung richtig liegen. Die Landwirte in Bayern müssen unterstützt werden und dürfen nicht immer mehr Regelungen und Verbote auferlegt bekommen“, so Herz.

 

Hinweis: Den erwähnten Antrag finden Sie unten links unter "Weitere Informationen".


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