Praxistaugliche Neuregelung des Kinderschutzes
Schmidt: Echter Kinderschutz statt überflüssiger Bürokratie
München. Kinderschutz muss oberste Priorität genießen – da gibt es keine zwei Meinungen. Doch die Regelung des erweiterten Führungszeugnisses für Ehrenamtliche sorgt in der Umsetzung für massive Schwierigkeiten, wie die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion bemängelt. Sie setzt sich deshalb in einem Antrag dafür ein, dass der Kinderschutz praxistauglich gestaltet wird, wie Gabi Schmidt, sozialpolitische Fraktionssprecherin, erklärt: „Wir fordern die Bayerische Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene für eine umfassende Überprüfung und praxistaugliche Neuregelung des Kinderschutzes im Bereich des Ehrenamtes einzusetzen. Unter Einbeziehung der Jugendverbände und Jugendämter muss ein verbessertes Konzept zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen des erweiterten Führungszeugnisses für Ehrenamtliche in Bayern geschaffen werden.
“ Denn die bisherige Regelung sei bürokratisch, unter datenschutzrechtlichem Blickwinkel äußert problematisch und stelle zudem alle ehrenamtlich Engagierten unter Generalverdacht, erläutert Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Fraktionssprecher. „Die FREIEN WÄHLER fordern die Prüfung einer differenzierten Abfragemöglichkeit beim Bundeszentralregister. So könnte gezielt ausgeschlossen werden, dass einschlägige Verurteilungen vorliegen, die für den Kinder- und Jugendschutz relevant sind.“ Diese Forderung werde auch vom Bayerischen Städtetag unterstützt, so Streibl.
„Darüber hinaus sehen wir die bisherige Präventionsarbeit der Vereine, Verbände und Einrichtungen der Jugendarbeit in Bayern in Gefahr – diese muss stärker unterstützt werden. Außerdem soll ein umfassendes Konzept zur Prävention von Gewalt und Missbrauch von Kindern und Jugendlichen unter Einbeziehung bestehender Initiativen entwickelt werden“, erklärt Schmidt und ergänzt: „Wir sind der Ansicht, dass Kindern und Jugendlichen auf diese Weise mehr Schutz geboten werden könnte, als durch ein Stück Papier.“ Ob das die Staatsregierung ebenso sieht, wird sich am Donnerstag im Verfassungsausschuss des Bayerischen Landtags entscheiden.