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Kerstin RadlerKerstin Radler
04.02.2021

Radler: Bußgeld für illegalen Abriss denkmalgeschützter Gebäude muss wieder abschrecken

den Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes kommentiert Kerstin Radler, stellvertretende Vorsitzende und kulturpolitische Sprecherin der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion:
 
„Denkmäler und Bodendenkmäler genießen den besonderen Schutz der Allgemeinheit. Sie erzählen Geschichte und Geschichten unserer Dörfer und Städte mit regionalen Bautypologien. Jedoch kommt es leider aus Profitstreben immer wieder zu nicht genehmigten Abrissen von Denkmälern – etwa bei der Zerstörung des wertvollen Uhrmacherhäusls im Münchner Stadtteil Giesing vor drei Jahren. Das Ziel solcher Machenschaften ist immer gleich: Nach dem Abriss werden die Grundstücke erhöht bebaut, um damit enorme Wertsteigerungen abzuschöpfen. Bisher sieht das Bayerische Denkmalschutzgesetz Geldbußen von bis zu 250.000 Euro vor. Die Erfahrung zeigt, dass diese Bußgeldhöhe angesichts der stark gestiegenen Boden- und Immobilienpreise in den Ballungszentren Bayerns und der dadurch zu erzielenden Gewinne nicht mehr ausreicht, um von unerlaubten Beseitigungen oder Veränderungen von Denkmälern und Bodendenkmälern abzuschrecken. Um zu verhindern, dass Denkmäler und Bodendenkmäler unerlaubt beseitigt oder verändert werden, muss der Bußgeldrahmen so angepasst werden, dass die Höhe der erwartbaren Geldbuße auch angesichts zu erzielender Gewinne wieder Abschreckungswirkung entfaltet. Dies soll im Einzelfall mit einer Erhöhung auf bis zu fünf Millionen Euro erreicht werden.“


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