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Florian StreiblFlorian Streibl
09.04.2014

Recht auf Informationszugang

FREIE WÄHLER fordern Recht auf Informationszugang und Veröffentlichungspflicht für Behörden

Streibl: Bayern neben Sachsen einsames Schlusslicht

 München. Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion hat heute einen weiteren Gesetzentwurf zur Stärkung der Bürgerbeteiligung in Bayern eingebracht. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher Florian Streibl sagte dazu, seine Fraktion wolle mit dem Bayerischen Informationszugangsgesetz „einen allgemeinen und voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Informationen unter angemessener Berücksichtigung des Daten- und Geheimnisschutzes schaffen. Darüber hinaus sollen Behörden proaktiv bestimmte Informationen veröffentlichen, die dann in einem elektronisches Informationsregister einsehbar sein sollen.“

Die bisherigen Informationszugangsrechte in Bayern seien nicht ausreichend und trügen einer transparenten Verwaltung und der Abkehr vom Amtsgeheimnis in keiner Weise Rechnung, so Streibl weiter. „Die gegenwärtige Situation führt in Bayern zu dem absurden Ergebnis, dass Bürger gegenüber Jobcentern einen Anspruch auf Informationszugang haben, sofern das Bundesinformationsfreiheitsgesetz greift. Dies ist dann der Fall, wenn ein Jobcenter sowohl von der jeweiligen Kommune als auch von der Bundesagentur für Arbeit gemeinsam getragen wird. Anders verhält es sich bei den sogenannten Optionskommunen, welche die Grundsicherung für Arbeitssuchende ausschließlich in kommunaler Trägerschaft – ohne Bundesbeteiligung – erbringen: Gegenüber ihren Jobcentern haben die Bürgerinnen und Bürger keinen Anspruch auf Informationszugang. Das möchten wir durch ein bayerisches Informationszugangsgesetz ändern.“ Während in elf Bundesländern und auf Bundesebene schon seit Jahren derartige Gesetze existierten und – wie in Hamburg – zum Teil bereits fortentwickelt würden, verfüge Bayern noch immer nicht über eine vergleichbare Regelung. Von den anderen vier Bundesländern, die auch noch keine derartigen Gesetze erlassen hätten, sähen zumindest die Koalitionsverträge von Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen die Einführung derartiger Gesetze vor, so Streibl: „Einsames Schlusslicht sind damit Sachsen und Bayern.“


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