Reform der Sicherungsverwahrung
Bedenken der Bezirke ernst nehmen!
Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion kritisiert den Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Änderung des Unterbringungsgesetzes, mit dem das Therapieunterbringungsgesetz des Bundes umgesetzt werden soll.
Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte; es verbietet die rückwirkende Verhängung der Sicherungsverwahrung. Aufgrund dessen müssten eine Reihe von gefährlichen Straftäter bald freigelassen wer-den, obwohl anzunehmen ist, dass von ihnen weiterhin erhebliche Gefahren ausgehen. Die rund 35 Betroffenen in Bayern sollen nach dem Willen der Staatsregierung in den psychiatrischen Kliniken der Bezirke untergebracht werden.
Peter Meyer, MdL der FREIEN WÄHLER und Vizepräsident des Bayerischen Landtags, hält das für den falschen Weg: „Ich teile die Bedenken der Bezirke gegen diese Aufgabenübertragung. Die Staatsregierung verkennt nicht nur die fundamentalen Unterschiede zwischen den betreuten Patienten des Maßregelvollzuges mit den hier in Rede stehenden Straftätern, sondern gefährdet auch in höchstem Maße die Sicherheit der Patienten, des Personals und der Öffentlichkeit. Die Staatsre-gierung präsentiert mit dem Gesetzentwurf lediglich eine kostengünstige Lösung auf dem Rücken von Städten und Gemeinden - und schiebt die Verantwortung ab.“
Auch der sozialpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, befürchtet negative Auswirkungen: „Die Einrichtungen der Bezirke sind auf die Aufnahme dieses Personenkreises überhaupt nicht vorbereitet, und die gesell-schaftliche Akzeptanz der psychiatrischen Fachkrankenhäuser wäre dadurch erheblich gefährdet. Darüber hinaus wird der Heilungserfolg der heute im Bezirkskran-kenhaus behandelten Patienten beeinträchtigt.“
Florian Streibl, rechtspolitischer Sprecher, verweist auf den Änderungsantrag, den die Fraktion der FREIEN WÄHLER zum Gesetzentwurf der Staatsregierung eingereicht hat. „Wir fordern, dass diese gefährlichen Personen in einer eigens hierfür geschaffenen staatlichen Einrichtung untergebracht werden. Die Unterbringung in Straubing darf nur eine Übergangslösung sein, bis diese Therapieeinrichtung fertig gestellt ist.“