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Florian StreiblFlorian Streibl
24.01.2012

Reform des Europäischen Datenschutzrechts

Streibl: Subsidiaritätsprinzip beachten!

München (do). Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion begrüßt anlässlich der anstehenden Reform des Europäischen Datenschutzrechts die Absicht der Europäischen Kommission, den Datenschutz in den Mitgliedstaaten zu stärken. Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer und datenschutzpolitischer Sprecher der Fraktion: „Es ist sehr wichtig, jetzt einheitliche Standards zum Datenschutz in den EU-Ländern zu verankern. Außerdem wird es höchste Zeit, dass allen Verbrauchern in Europa endlich stärkere Rechte garantiert werden und international tätige Wirtschaftsunternehmen wie facebook oder Google einheitlichen Datenschutzanforderungen unterliegen.“ Gleichzeitig warnt der Abgeordnete der FREIEN WÄHLER aus Oberammergau vor einer zu starken Zentralisierung: „Der bereits vor einiger Zeit bekannt gewordene Verordnungsentwurf steht in der Kritik, da er wohl das Subsidiaritätsprinzip verletzt. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat bereits ausdrücklich vor einem Kompetenzverlust des Bayerischen Landtags gewarnt. Wir fordern deshalb die Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag auf, sich dafür einzusetzen, dass anstelle der angedachten Verordnung eine Richtlinie erlassen wird. Im Rahmen der Reform des Europäischen Datenschutzrechts muss das Subsidiaritätsprinzip strikt beachtet werden, und es gilt zu verhindern, dass der hohe nationale Datenschutzstandard in Deutschland durch weniger strenge Vorgaben aus Brüssel abgesenkt wird.“

Am 25. Januar 2012 wird der Entwurf einer neuen Datenschutzverordnung als Eckstein des neuen europäischen Datenschutzes durch die Europäische Kommission vorgestellt. Geplant ist, die bisher geltende Datenschutzrichtlinie 95/46/EG durch eine Verordnung und eine ergänzende Richtline für den Bereich Polizei und Justiz zu ersetzen. Bisher erfasste die Datenschutzrichtlinie nur binnenmarktrelevante Sachverhalte. Die geplante Verordnung würde unmittelbar gelten und auch rein innerbayerische Sachverhalte öffentlichen Datenschutzrechts erfassen, so Streibl abschließend.


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