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Joachim HanischJoachim Hanisch
24.02.2021

Regierungsfraktionen bringen Gesetzesänderung zu digitalen Ratssitzungen auf den Weg

Hanisch: Handlungsfähigkeit der Kommunen sichern – Infektionsrisiko minimieren

Joachim Hanisch, stellvertretender Vorsitzender und kommunalpolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, zum Gesetzentwurf von FREIEN WÄHLERN und CSU zur Änderung der Gemeindeordnung, Landkreisordnung, Bezirksordnung und weiterer Gesetze zur Bewältigung der Corona-Pandemie heute im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport:

„Künftig soll es möglich sein, dass Stadt-, Gemeinde-, Kreis- und Bezirksräte auch virtuell mit Stimmrecht an den Sitzungen ihrer Gremien teilnehmen können. Das ist derzeit noch nicht erlaubt – etwa per Videozuschaltung an Sitzungen teilzunehmen. Die derzeitige pandemische Lage erschwert es den kommunalen Gremien erheblich, Besprechungen in Präsenz abzuhalten, ohne ihre Teilnehmer einer hohen gesundheitlichen Gefahr auszusetzen. Um Kommunen nicht handlungsunfähig zu machen, muss hier schnell nachgebessert werden. Dafür haben wir einen Gesetzesänderungsantrag auf den Weg gebracht, um kommunalen Mandatsträgern die Ausübung ihres Amts zu erleichtern – eine Regelung, die Corona-unabhängig bis 2022 in Kraft bleiben wird. Durch Änderung der Kommunalgesetze für die Dauer der Pandemie wird zudem eine rechtssichere Möglichkeit geschaffen, Entscheidungen, die den Gesamtgremien vorbehalten sind, auf Ausschüsse zu übertragen. Diese Beschlüsse können dann in kleineren Gremien getroffen werden, sodass unsere Kommunen verlässlich einsatzfähig bleiben. Der Gesetzentwurf gewährleistet auch mehr Handlungsspielraum bei Bürgermeister- und Landratswahlen, bei Bürgerentscheiden und Bürgerversammlungen sowie bei Ortssprecherwahlen. Hürden, die uns die Pandemie bereitet, treten wir pragmatisch und flexibel entgegen. Bei der Einführung der Neuregelungen ist uns wichtig, dass die Kommunenim Umgang mit den neuen Möglichkeiten sehr frei sind und nunmehr viel Neues umsetzen können – aber nicht zwingend müssen. Hier kann jede Kommune entsprechend ihrer regionalen Bedürfnisse handeln.“


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