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Florian StreiblFlorian Streibl
24.01.2012

Rückzahlungen von gekürzten Prämien an Landwirte

Müller: Jeder betroffene Betrieb muss Differenzbetrag erstattet bekommen

München (ml). Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion setzt sich in der morgigen Plenarsitzung des Bayerischen Landtags für eine Rückzahlung von gekürzten Prämien an landwirtschaftliche Betriebe ein. Ulrike Müller, MdL und agrarpolitische Sprecherin der Fraktion, will damit unnötige Bürokratie und somit eine Verschleuderung von Steuergeldern verhindern. „Alle betroffenen Betriebe sollen von Amts wegen eine Korrektur ihrer Auszahlungsbescheide erhalten – allein in Bayern sind dies etwa 50.000 Familienbetriebe. Dadurch kann eine Lawine von Widersprüchen und Verwaltungsverfahren vermieden werden.“ Voraussetzung für die Rückzahlung der Kürzungen sei, dass der Europäische Gerichtshof ein kürzlich ergangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Oder bestätigt.

Müller weiter: „Das Gericht hat begründete Zweifel, ob die Anhebung der Kürzungssätze unter Beachtung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes vorhersehbar war. Bezüglich der sogenannten „progressiven Modulation“ – also einer Anhebung der Kürzungen nach bestimmten Kriterien – werden die Zweifel des Gerichts zusätzlich mit dem Diskriminierungsverbot und dem Gleichbehandlungsgrundsatz begründet. Sollte der Europäische Gerichtshof die Vorschriften tatsächlich als rechtswidrig erklären, würde wieder der ursprüngliche Kürzungssatz von fünf Prozent gelten und die Sonder-Modulation damit ganz entfallen. Das hätte zur Konsequenz, dass viele Betriebe Geld zurückbekämen.“ Von der Modulation seien alle Betriebe betroffen, die mehr als 5.000 Euro an Direktzahlungen als Betriebsprämie erhielten, konkretisiert Müller. In Bayern sei dies etwa jede zweite Landwirtsfamilie.

Hintergrund: Im Jahr 2003 wurde die europaweite Modulation (Kürzung der Betriebsprämie für landwirtschaftliche Betriebe) für den Zeitraum der damaligen Agrarreform bis zum Jahr 2013 auf fünf Prozent festgesetzt. Beim sogenannten „Health Check 2008“, einer nachträglichen Überarbeitung der ursprünglich beschlossenen Reform, hat die Politik jedoch eine stetige Erhöhung bis schließlich zehn Prozent im Jahr 2012 beschlossen. Daneben wurde eine weitere Kürzung für Betriebe eingeführt, die Direktzahlungen von über 300.000 Euro erhalten. Für diese Betriebe wurde die Kürzung ab dem Jahr 2009 um weitere vier Prozent angehoben.


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