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Dr. Leopold HerzDr. Leopold Herz
09.09.2011

Scharfe Kritik an Umweltminister nach "Honig-Urteil"

Freie Wähler : Grüne Gentechnik muss glaubwürdig verhindert werden – ausreichende Untersuchungskapazitäten sicherstellen

München (do). Drei Tage nach dem sogenannten „Honig-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs haben die FREIEN WÄHLER scharfe Kritik an der Reaktion des bayerischen Umweltministers Söder geübt. Medienberichten zufolge will dieser lediglich den Bund auffordern, die Abstände zwischen Gentechnik-Feldern und Bienenstöcken auf drei Kilometer zu vergrößern. Dr. Leopold Herz, MdL und forstpolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion: „Söder sollte erst einmal seine Parteikollegin und Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner auf Linie bringen. Diese ist bisher Gentechnik-Befürworterin. Außerdem war es doch die CSU, die sich im Berliner Koalitionsvertrag für die Genkartoffel Amflora stark gemacht hat. Auch hier ist eine Kurskorrektur dringend nötig. Söders hehren Absichtsbekundungen zum Trotz ist das alles andere als eine glaubwürdige Politik gegen Grüne Gentechnik.“ Ulrike Müller, MdL und agrarpolitische Sprecherin der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion: „Wir begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs und erwarten von der Bayerischen Staatsregierung eine zügige Umsetzung des Richterspruchs. Die Rechtslage muss geklärt und angepasst, die angebotenen Produkte aber auch kontrolliert und untersucht werden. Erst vor wenigen Wochen vertrat die Staatsregierung in einer schriftlichen Antwort auf meine Anfrage zur Honiguntersuchung die Ansicht, eine einzige Planstelle in ganz Bayern für Honiguntersuchungen reiche aus. Deswegen befürchte ich, dass die Umsetzung des Luxemburger Richterspruchs rasch an der mangelnden Personalausstattung der Veterinärämter und der vollkommen unzureichenden Kapazität staatlicher Labore in diesem Bereich scheitern wird.“  

Hintergrund: Dem „Honig-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs zufolge darf Honig in der EU zukünftig keine Pollen mehr von gentechnisch veränderten Pflanzen enthalten, wenn diese nicht als Lebensmittel zugelassen sind. Hintergrund des aktuellen Urteils war die Klage eines Imkers aus der Umgebung von Augsburg, dessen Honig durch Pollen der genetisch veränderten Maissorte Mon 810 verunreinigt worden war.


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