Pressemitteilungen
Prof. Dr. Michael PiazoloProf. Dr. Michael Piazolo
27.11.2013

Schwabinger Kunstfund Thema im Landtag

Schwabinger Kunstfund: Landtagsausschuss für Wissenschaft und Kunst beginnt mit notwendiger Aufklärungsarbeit

Piazolo: Staat darf sich im Falle des Schwabinger Kunstfundes nicht selbst ins Unrecht setzen

 

München (mk). Im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst des Bayerischen Landtags hat heute die notwendige politische Aufarbeitung zum sogenannten „Schwabinger Kunstfund“ begonnen. Prof. Dr. Michael Piazolo, MdL der FREIEN WÄHLER und Ausschussvorsitzender, sieht nach der Stellungnahme des Bayerischen Justizministers die Kritik der FREIEN WÄHLER am Vorgehen der Behörden und dem Umgang der Staatsregierung mit diesem Fall grundsätzlich bestätigt.

Piazolo: „Immer noch ist für mich kaum nachvollziehbar, dass bei einem Fall dieser Dimension und vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte die politisch Verantwortlichen nicht entsprechend unterrichtet wurden.“ Die Darstellungen dazu seien zumindest wenig glaubwürdig. Offen blieben darüber hinaus weitere Aspekte, meint Piazolo: „So stelle ich mir die Frage, wieso nach einer ersten Wohnungsdurchsuchung des heute Beschuldigten – mit eigentlich für den Verdacht einer Straftat wenig relevantem Ergebnis – derart massive Ermittlungen in Richtung Unterschlagung von Kunstwerken oder Raubkunst eingeleitet wurden.“ Hierüber sei nun deutlich schneller als bisher und besonders umfassend Aufklärungsarbeit zu leisten.

Dabei könne kein Weg daran vorbeiführen, sowohl die rechtsstaatlichen Normen einzuhalten als auch die berechtigten Interessen aller Betroffenen in Einklang zu bringen. Piazolo: „Der Staat darf sich – gerade angesichts seiner historischen Verantwortung – nicht selbst ins Unrecht setzen.“ Es stelle sich die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland konsequent alle notwendigen Schritte unternommen habe, um die Provenienzforschung über in der Zeit des NS-Regimes verschwundene Kunstwerke voranzutreiben. Piazolo abschließend: „Die ohne Zweifel berechtigten Restitutionsbedürfnisse der früheren Eigentümer müssen berücksichtigt werden. Für diese wichtigen Aufgaben wird auch der Freistaat Bayern deutlich mehr finanzielle und personelle Mittel bereit stellen müssen, als dies in den vergangen Jahrzehnten der Fall war.“


Archiv