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Florian StreiblFlorian Streibl
06.03.2013

Skandalfall Mollath: Befangenheit des Generalstaatsanwalts

Dringlichkeitsantrag: Hasso Nerlich vom Fall abziehenLandtagsgrüne und Freie Wähler drängen im Skandalfall Mollath mit weiteren parlamentarischen Initiativen auf Aufklärung. In die Sitzung des Rechtsausschusses am Donnerstag (Beginn 9.15 Uhr, Saal N501) gehen sie mit einem Dringlichkeitsantrag zur Entbindung des Generalstaatsanwalts Hasso Nerlich vom Fall Gustl Mollath. Für Martin Runge, Fraktionschef der Landtagsgrünen, steht fest: „Hasso Nerlich ist befangen; er kann in diesem Fall nicht unabhängig über den Wiederaufnahmeantrag der Regensburger Staatsanwaltschaft entscheiden.“

 

Martin Runge und Florian Streibl (FREIE WÄHLER) haben sich intensiv mit der Rolle Nerlichs im Fall Mollath auseinandergesetzt und machen ihre Forderung zur Suspendierung an fünf Punkten fest:

 

1. Nerlich war schon als Präsident des Nürnberger Amtsgerichts mittelbar mit der Causa Mollath befasst; er müsste nun also über die Überprüfung seines eigenen Handelns entscheiden.

 

2. Nerlich verteidigt bis heute in öffentlichen Einlassungen, dass die Finanzbehörden den Hinweisen Mollaths auf Schwarzgeldverschiebungen und Steuerhinterziehungen nicht nachgingen. Er vertritt hier keine unparteiische Position.

 

3. Nerlich beschreibt Gustl Mollath bei seinen öffentlichen Auftritten als „wirren Charakter“; ihm fehlt augenscheinlich die nötige Distanz zu dem durch ihn zu beurteilenden Vorgang.

 

4. Nerlich berichtete dem Rechtsausschuss am 28. Februar 2013 entgegen der offensichtlichen Sachlage, der Sonderrevisionsbericht der HVB habe keine Belege für steuerstrafrechtliche Verstöße geliefert. Neben konkret benannten Fällen, die mittlerweile allerdings verjährt sind, gibt es indes auch nachgelagerte Fälle von Einkommensteuerhinterziehung, in denen der HVB-Revisionsbericht explizit als Grundlage für die Ermittlungen der Steuerfahndung dient. Nerlich hat dem Ausschuss in diesem Punkt die Unwahrheit gesagt.

 

5. In einer Veröffentlichung der Wochenzeitung DIE ZEIT vom 28. Februar 2013 wird die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg mit der Aussage zitiert, ein Freispruch nach möglicher Neuverhandlung des Falls Mollaths sei „eine Katastrophe für das bayerische Volk, wenn die Justiz gezwungen werde „einen gefährlichen Mann auf die Straße zu entlassen“. Auch hier wird öffentlich eine parteiische Position bezogen, die Befangenheit unterstreicht.

 

„Bei derart eindeutiger Parteinahme im Vorfeld der Behandlung eines Wiederaufnahmeantrags müssen wir davon ausgehen, dass ein sachgerechtes Verfahren gar nicht erst angestrebt wird“, urteilen Florian Streibl und Martin Runge. Grüne und FREIE WÄHLER halten die Befassung Hasso Nerlichs mit diesem Fall deshalb für untragbar. Parteilichkeit werfen Streibl und Runge auch dem Bayerischen Justizministerium vor. Dieses hatte in einer Stellungnahme am Montag betont, es gebe „nicht den geringsten Beweis für Befangenheit“ bei Hasso Nerlich.

Landtagsgrüne und Freie Wähler drängen im Skandalfall Mollath mit weiteren parlamentarischen Initiativen auf Aufklärung. In die Sitzung des Rechtsausschusses am Donnerstag (Beginn 9.15 Uhr, Saal N501) gehen sie mit einem Dringlichkeitsantrag zur Entbindung des Generalstaatsanwalts Hasso Nerlich vom Fall Gustl Mollath. Für Martin Runge, Fraktionschef der Landtagsgrünen, steht fest: „Hasso Nerlich ist befangen; er kann in diesem Fall nicht unabhängig über den Wiederaufnahmeantrag der Regensburger Staatsanwaltschaft entscheiden.“

Martin Runge und Florian Streibl (FREIE WÄHLER) haben sich intensiv mit der Rolle Nerlichs im Fall Mollath auseinandergesetzt und machen ihre Forderung zur Suspendierung an fünf Punkten fest:

1. Nerlich war schon als Präsident des Nürnberger Amtsgerichts mittelbar mit der Causa Mollath befasst; er müsste nun also über die Überprüfung seines eigenen Handelns entscheiden.

2. Nerlich verteidigt bis heute in öffentlichen Einlassungen, dass die Finanzbehörden den Hinweisen Mollaths auf Schwarzgeldverschiebungen und Steuerhinterziehungen nicht nachgingen. Er vertritt hier keine unparteiische Position.

3. Nerlich beschreibt Gustl Mollath bei seinen öffentlichen Auftritten als „wirren Charakter“; ihm fehlt augenscheinlich die nötige Distanz zu dem durch ihn zu beurteilenden Vorgang.

4. Nerlich berichtete dem Rechtsausschuss am 28. Februar 2013 entgegen der offensichtlichen Sachlage, der Sonderrevisionsbericht der HVB habe keine Belege für steuerstrafrechtliche Verstöße geliefert. Neben konkret benannten Fällen, die mittlerweile allerdings verjährt sind, gibt es indes auch nachgelagerte Fälle von Einkommensteuerhinterziehung, in denen der HVB-Revisionsbericht explizit als Grundlage für die Ermittlungen der Steuerfahndung dient. Nerlich hat dem Ausschuss in diesem Punkt die Unwahrheit gesagt.

5. In einer Veröffentlichung der Wochenzeitung DIE ZEIT vom 28. Februar 2013 wird die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg mit der Aussage zitiert, ein Freispruch nach möglicher Neuverhandlung des Falls Mollaths sei „eine Katastrophe für das bayerische Volk, wenn die Justiz gezwungen werde „einen gefährlichen Mann auf die Straße zu entlassen“. Auch hier wird öffentlich eine parteiische Position bezogen, die Befangenheit unterstreicht.

„Bei derart eindeutiger Parteinahme im Vorfeld der Behandlung eines Wiederaufnahmeantrags müssen wir davon ausgehen, dass ein sachgerechtes Verfahren gar nicht erst angestrebt wird“, urteilen Florian Streibl und Martin Runge. Grüne und FREIE WÄHLER halten die Befassung Hasso Nerlichs mit diesem Fall deshalb für untragbar. Parteilichkeit werfen Streibl und Runge auch dem Bayerischen Justizministerium vor. Dieses hatte in einer Stellungnahme am Montag betont, es gebe „nicht den geringsten Beweis für Befangenheit“ bei Hasso Nerlich.


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