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Florian StreiblFlorian Streibl
30.01.2013

Strafnorm der Abgeordnetenbestechung

FREIE WÄHLER fordern Verschärfung der Regeln gegen Abgeordnetenbestechung

 

Streibl: Blockadehaltung schadet Ansehen Deutschlands beträchtlich

Am morgigen Donnerstag wird der Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags über einen Antrag der FREIEN WÄHLER zur Verschärfung der Regelungen gegen Abgeordnetenbestechung beraten. Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion: „Die Strafnorm der Abgeordnetenbestechung in § 108e des Strafgesetzbuchs muss endlich entsprechend der Vorgaben des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) novelliert werden. Denn das ist Voraussetzung dafür, dass diese im Jahr 2003 unterzeichnete Konvention endlich auch in der Bundesrepublik ratifiziert werden kann.“ 

Bislang ist in Deutschland lediglich der Stimmenkauf und -verkauf bei Wahlen oder Abstimmungen in Volksvertretungen unter Strafe gestellt. Die UN-Konvention UNCAC stellt die Bestechung von Amtsträgern, darunter fallen auch Abgeordnete, hingegen in einem Maße unter Strafe, wie es das deutsche Recht sonst nur für Beamte und öffentliche Angestellte vorsieht. Streibl hierzu: „Bereits im Mai 2006 hat der Bundesgerichtshof auf den gesetzgeberischer Handlungsbedarf hingewiesen. Auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes aus dem Jahr 2008 kam zu dem Ergebnis, dass Reformbedarf besteht. Die bisherige Regelung ist wegen ihres engen Anwendungsbereichs praktisch bedeutungslos und lediglich eine ‚symbolische‘ Gesetzgebung.“ Seit der Einführung im Januar 1994 sei es nur zu einer einzigen Verurteilung gekommen – im Jahr 2007, so Streibl weiter. Mittlerweile hätten sich jedoch über dreißig führende Wirtschaftsvertreter unter dem Dach der Internationalen Handelskammer Deutschland (ICC) an die Fraktionsvorsitzenden des Bundestags gewandt und eine Ratifizierung der UN-Konvention gefordert.

„Die seit Jahren stattfindende Verzögerung der Gesetzesänderung sowie der Ratifikation des Übereinkommens schadet dem Ansehen Deutschlands beträchtlich, denn damit stehen wir in einer Reihe mit Ländern wie Bhutan, Myanmar, Saudi-Arabien, dem Sudan oder Syrien“, so Streibl abschließend.


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