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09.04.2018

Straßenausbaubeiträge: Auch im April kein CSU-Gesetz in Aussicht

Aiwanger: Staatsregierung hat keinen Plan

München. Ein Vierteljahr ist mittlerweile seit der Ankündigung der CSU in Kloster Banz vergangen, zeitnah ein Gesetz zur Abschaffung der umstrittenen Straßenausbaubeiträge vorzulegen. Passiert ist immer noch nichts! In einer Anfrage zum Plenum will Hubert Aiwanger, Vorsitzender der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, nun wissen, wann das angekündigte Gesetz endlich kommt. „Die Staatsregierung hat keinen Plan. Es ist mehr als peinlich, so lange nicht liefern zu können. Es sei denn, sie machen einen Kurswechsel und wollen am Ende die Beiträge gar nicht abschaffen“ kritisiert Aiwanger.

Bürger und Kommunen säßen auf Kohlen und wüssten nicht, wie es weitergeht, so Aiwanger: „Söder und Co. sind über Monate hinweg nicht willens oder nicht in der Lage, Eckdaten zu liefern. Es wäre fatal, wenn diese Herrschaften wieder eine absolute Mehrheit bekämen.“ Nachdem auf den Tagesordnungen der drei bevorstehenden Sitzungen des Bayerischen Landtags kein diesbezügliches Gesetz angekündigt ist, möchte Aiwanger in seiner Anfrage zum Plenum nun ein konkretes Datum wissen. Außerdem fragt der niederbayerische Landtagsabgeordnete, ob auch Kommunen ohne Straßenausbaubeitragssatzung künftig Fördergelder zum Straßenausbau bekommen und ob Anliegern bereits bezahlte Beiträge der letzten Jahre rückerstattet werden sollen.

In der Zwischenzeit warten die FREIEN WÄHLER auf die Zulassung des beantragten Volksbegehrens durch das Bayerische Innenministerium. Am 19. März, also vor drei Wochen, hatten die FREIEN WÄHLER 190.000 Unterschriften eingereicht – wobei nur 25.000 nötig gewesen wären. Sechs Wochen hat das Innenministerium nun Zeit, die Zulassung zu prüfen. Dazu erklärt Aiwanger: „Wenn die CSU weiter schläft oder taktiert, sehe ich der nächsten Stufe unseres Volksbegehrens mit Freude entgegen. Die zehn Prozent an Wahlberechtigten – insgesamt rund eine Million Bürgerinnen und Bürger – bekommen wir zur Unterschrift mit Sicherheit in die Rathäuser.“

Hinweis: Die erwähnte Anfrage zum Plenum finden Sie unten links unter "Weitere Dokumente".


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