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Unser Pressefoto zeigt von links: Boris Raufeisen; MdL Florian Streibl; MdL Peter Meyer; MdL Eva Gottstein; Dr. Thomas Petri; Hermann Benker.
Peter MeyerPeter Meyer
Florian StreiblFlorian Streibl
Eva GottsteinEva Gottstein
08.02.2015

Streibl: Akzeptables Verhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit finden

FREIE WÄHLER diskutierten im Landtag über umstrittene Vorratsdatenspeicherung.

München. Die Vorratsdatenspeicherung – notwendiges Mittel zur Terrorbekämpfung oder Datensammelwut, die keinerlei zusätzliche Sicherheit schafft? Über das Für und Wider der Erhebung personenbezogener elektronischer Daten diskutierten Abgeordnete der FREIEN WÄHLER am vergangenen Freitag mit Polizei-, Justiz- und Datenschutzexperten im Bayerischen Landtag. Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Fraktionssprecher, forderte in seinem Begrüßungsstatement: „Es muss vermieden werden, dass die grausamen Anschläge von Paris zu einer nicht mehr akzeptablen Einschränkung der Freiheit unserer Bürgerinnen und Bürger führen.“

In einem freiheitlich verfassten Staat müssten immer auch Angemessenheit und Erforderlichkeit von Repressions- und Datenerfassungsmaßnahmen geprüft werden, sagte der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr.Thomas Petri. Petri bezeichnete die Vorratsdatenspeicherung als „Irreführung der Öffentlichkeit“: Kein EU-Mitgliedsstaat habe in den vergangenen Jahren mittels Vorratsdatenspeicherung auch nur einen Terroranschlag verhindern können. Hermann Benker, 1. stellvertretender Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), widersprach: In Frankreich gebe es die Mindestdatenspeicherung von einem Jahr. Dies eröffne den Ermittlungsbehörden nach den Anschlägen die Chance, rasch weitere Kontaktmänner der Attentäter identifizieren zu können. Die Vorratsdatenspeicherung sei zwar für die Terrorbekämpfung nicht geeignet – jedoch sehr wohl für die Repression, wie das Beispiel „Paris“ zeige. Benker sprach sich für eine Mindestdatenspeicherung aus, da keine noch so engagierten Projekte und Integrationsbemühungen allein Terroranschläge verhindern könnten.

Landtagsvizepräsident Peter Meyer schlug eine Differenzierung bei der Vorratsdatenspeicherung nach Deliktsart vor: So könne dem verheerenden Eindruck einer „Totalüberwachung“ entgegengetreten werden. Dies unterstützte sein Fraktionskollege Bernhard Pohl: Grundsätzlich müssten Terrorismus, Banden- und grenzüberschreitende Betrugskriminalität voneinander unterschieden werden. Auch Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen aus Würzburg forderte einen verbesserten Zugriff auf Telekommunikationsdaten. Andernfalls kämen die Ermittlungsbehörden weder im Bereich der Einbruchskriminalität noch bei der organisierten Betäubungsmittelkriminalität an die Hintermänner heran. Das Nachermitteln lange zurückliegender Kommunikation sei auch im Bereich der Pädophilie von großer Bedeutung, der Richtervorbehalt sichere ein rechtsstaatliches Verfahren.

„Vom Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht liegen klare Richtersprüche vor – der deutsche Gesetzgeber muss auf dieser Basis nun jedoch auch handeln. Wir FREIE WÄHLER bedauern, dass es derzeit gar keine Regelung gibt“, sagte die stellvertretende Vorsitzende des Landtagsinnenausschusses Eva Gottstein. Gleichzeitig finde das Datensammeln in der freien Wirtschaft exzessiver denn je und auf allen Ebenen statt – ganz ohne Vorratsdatenspeicherung: „Beim Ticketkauf, dem Einsatz der Kreditkarte, beim Versand von Emails und auch der Nutzung sozialer Netzwerke hinterlassen wir alle Datenspuren.“

Streibl fasste die Erkenntnisse des Fachgesprächs dahingehend zusammen, dass schlussendlich alle Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden müssten, was ihnen wichtig ist. „Das kann nach Auffassung der FREIEN WÄHLER niemals die Wahl zwischen Freiheit oder Sicherheit sein. Vielmehr sollten wir um ein akzeptables Verhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit ringen. Mit oder ohne Vorratsdatenspeicherung: Einen hundertprozentigen Schutz wird es leider nie geben.“


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