Streibl: Altersbegrenzung für Schöffen gehört abgeschafft
FREIE WÄHLER fordern Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
München. Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion fordert in einem aktuellen Antrag im Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags, dass die Altersbegrenzung für Schöffen in Strafsachen abgeschafft wird. Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion: „Angesichts der demographischen Entwicklung ist es nicht nachvollziehbar, dass ältere Menschen durch willkürlich gesetzte Altersgrenzen vom Engagement für die Gesellschaft abgehalten werden. Gerade ältere Menschen bringen wertvolle Lebenserfahrung für das Schöffenamt mit. Streibl weist darauf hin, dass es auch keine Altersgrenze für ehrenamtliche Richter in anderen Bereichen der Rechtsprechung gibt. Dies geht beispielsweise aus § 21 Arbeitsgerichtsgesetz § 109 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) für den Bereich der Handelssachen oder § 20 Verwaltungsgerichtsordnung hervor.
Die Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl wurde erst kürzlich als Staatsziel in die Bayerische Verfassung aufgenommen. „Hierfür haben auch wir FREIE WÄHLER uns nachdrücklich eingesetzt. Die Staatsregierung muss diesem Auftrag nun aber auch nachkommen und sich auf Bundesebene für eine alsbaldige Beendigung der Altersdiskriminierung von Schöffen und für eine Streichung der Altershöchstgrenze in § 33 Nr. 2 GVG einsetzen“, fordert Streibl.