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Florian StreiblFlorian Streibl
13.11.2014

Streibl: Entwurf der Staatsregierung für unverbindliche Volksbefragungen ist verfassungswidrig

FREIE WÄHLER kritisieren geplante Einführung einer ‚TED-Demokratie‘ in Bayern

München. In der heutigen Sitzung des Verfassungsausschusses wurden die drei Gesetzentwürfe der Staatsregierung, der SPD und der FREIEN WÄHELR zur Einführung von Volksbefragungen bzw. Volksabstimmungen erneut beraten.

Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, sieht sich durch die im Oktober durchgeführte Expertenanhörung bestätigt: “Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Einführung von Volksbefragungen ist verfassungswidrig, weil die Volksbefragung ohne Verfassungsänderung eingeführt werden soll.“ Wortlaut und Systematik der Verfassung sprächen deutlich dafür, dass neuartige oder zusätzliche unmittelbare Beteiligungen des Volkes in der Verfassung verankert werden müssten, plebiszitäre Elemente würden in der Verfassung sehr genau geregelt, so Streibl. „Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wurden seinerzeit bewusst mit einer Verfassungsänderung flankiert. Die Einführung konsultativer Volksbefragungen durch einfachgesetzliche Änderungen verstößt jedoch gegen das in der Bayerischen Verfassung festgelegte Kompetenzgefüge. Außerdem missachtet die Staatsregierung damit die Oppositionsrechte nach Art. 16a der Verfassung.“

Der FREIE WÄHLER-Abgeordnete und Verfassungsjurist Prof. Dr. Michael Piazolo kritisiert darüber hinaus, dass mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung eine bessere Bürgerbeteiligung lediglich vorgegaukelt werde. „Denn vorgesehen ist nur eine Volksbefragung ‚von oben‘ –  also wenn die Staatsregierung dies mit CSU-Mehrheit beschließt, nicht aber auf Initiative des Volkes hin. Außerdem ist die Entscheidung des Volkes dann nicht einmal verbindlich. Ganz anders ist das in unserem Gesetzentwurf geregelt: Wir FREIE WÄHLER wollen Volksabstimmungen durch eine Verfassungsänderung einführen. Auch über die Verfassungsänderung selbst dürfte das Volk dann bereits selbst entscheiden.“


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