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Florian StreiblFlorian Streibl
03.09.2013

Streibl: Neue Staatsziele sichern Bayerns Besonderheiten

FREIE WÄHLER verteidigen zur Abstimmung stehende Verfassungsänderungen

München (be). Die in zwei Wochen zur Volksabstimmung anstehenden Verfassungsänderungen werden von vier Landtagsfraktionen befürwortet, jedoch gibt es auch Einwände. Weil beispielsweise mit der vorgesehenen Bestimmung zur Förderung des Ehrenamtes kein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung verbunden ist, bezeichnen manche Kritiker sie als reine Alibipolitik. Dem widerspricht Florian Streibl, MdL und rechtspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion. „Die Verfassung ist die höchste Rechtsquelle des Staates, sie ist aber auch die Selbstbeschreibung der Bayern: Wer sind wir und wie wollen wir unser Zusammenleben gestalten?“ Die Förderung des Ehrenamts als ein Staatsziel in der Verfassung zu verankern (Volksentscheid Nr. 2), sei das Bekenntnis zu einer lebendigen Beteiligungskultur und gegen einen alles vereinnahmenden Staat.

Genauso greife das zur Abstimmung stehende Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land (Volksentscheid Nr. 1) eine Besonderheit Bayerns heraus, die es gegen den allgemeinen Trend zur Konzentration auf Ballungsgebiete zu verteidigen gelte, erklärt Streibl. „Wenn sich die Staatsregierung wieder einmal von einem sogenannten ‚Zukunftsrat‘ einflüstern lässt, ländliche Regionen vom Fortschritt abzukoppeln, weist die Bayerische Verfassung künftig klare Schranken auf.“

Auch der Volksentscheid Nr. 5 zur angemessenen Finanzausstattung der Kommunen dient gleichwertigen Lebensbedingungen: Er soll sicherstellen, dass auch Städte und Gemeinden in wirtschaftlich schwachen Regionen ihre Selbstverwaltungsrechte ausüben und die Daseinsvorsorge für Ihre Bürger leisten können. Streibl bilanziert, dass für alle drei, maßgeblich von den FREIEN WÄHLERN entworfenen Neuregelungen gelte: „Auch an solchen Staatszielbestimmungen müssen sich sämtliche Handlungen und Unterlassungen der öffentlichen Gewalt messen lassen. Sie stellen einen langfristigen Handlungsauftrag an den Staat dar, der bei Entscheidungen zu berücksichtigen ist, vom Gesetzgeber ebenso wie von Regierung, Verwaltung und Gerichten. Es lohnt sich also, für die Volksentscheide zu stimmen.“ Die offizielle Bekanntmachung zu den Volksentscheiden kann unter www.wahlen.bayern.de/volksentscheide/2013-bek_staatsregierung-020713R.pdf abgerufen werden.


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