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Florian StreiblFlorian Streibl
14.11.2017

Streibl: Staatsregierung verpasst zeitgemäße Reform des Bayerischen Richter- und Staatsanwaltsgesetzes

Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für einBayerisches Richter- und Staatsanwaltsgesetz:

„Das jetzige Bayerische Richter- und Staatsanwaltsgesetz ist seit 1977 nicht mehr überarbeitet worden und damit veraltet. Es ist also höchste Zeit für diesen Gesetzentwurf. Doch die Staatsregierung verpasst die Gelegenheit, der bayerischen Justiz ein zeitgemäßes Richter- und Staatsanwaltsgesetz zu geben. Anstatt über die Selbstverständlichkeit der richterlichen Robe zu schwadronieren, hätte man die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der Richter bei den Stellenbesetzungen ausweiten und stärken müssen – insbesondere bei der Besetzung der höchsten Richter und Generalstaatsanwälte. Denn hier regiert immer noch die Staatskanzlei mit ihren alleinigen Besetzungsvorstellungen. Darüber hinaus wurde übersehen, dass Richter und Staatsanwälte nicht nur eine Pflicht zur Fortbildung haben, sondern auch gegenüber ihren Dienstherren einen Anspruch auf die beste Fortbildung haben sollten. Denn nur so ist gewährleistet, dass die Rechtssuchenden ihr Recht vor Gericht auch in bester Weise zugesprochen bekommen.“


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