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Florian StreiblFlorian Streibl
21.12.2016

Streibl zum EuGH-Urteil: Bundesregierung muss Vorratsdatenspeicherung überprüfen

Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion zur Meldung „EuGH erklärt weitreichende Vorratsdatenspeicherung für illegal":

„Wir FREIEN WÄHLER begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, weil es Rechtsklarheit schafft. Denn zur Verfolgung schwerster Straftaten ist diese Form der Überwachung längst möglich – hierzu bedarf es lediglich eines richterlichen Beschlusses. Im Gegenzug müssen die Daten unbescholtener Bürger geschützt und einem willkürlichen Zugriff von Behörden entzogen werden. Der EuGH hat heute eine gute Balance zwischen berechtigtem staatlichem Strafverfolgungsinteresse und unverzichtbarem Datenschutz im Sinne einer offenen Gesellschaft geschaffen. Deshalb muss die Bundesregierung nun prüfen, ob ihr erst im vergangenen Jahr neu geschaffenes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung dem Urteilsspruch entspricht.“


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