Teilerfolg für Reform bei der Unterbringung psychisch Kranker
Streibl: Effektive Kontrollen in der Forensik – Würde psychisch Kranker wahren
München. Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion hat mit einem Dringlichkeitsantrag im Sozialausschuss des Bayerischen Landtags eine dringende Reform der gesetzlichen Regelungen über die Unterbringung und die Rechte psychisch Kranker gefordert. Dem hat der Sozialausschuss heute in wichtigen Punkten zugestimmt.
Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion: „Laut Presseberichten wurden in der forensischen Einrichtung des Isar-Amper-Klinikums Taufkirchen (Vils) Fixierungen über lange Zeiträume und in auffallender Anzahl durchgeführt. Das zuständige Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration will von diesen Maßnahmen keine Kenntnis gehabt haben. Das zeigt, dass wir dringend ein neues Gesetz brauchen. Vor allem muss sichergestellt werden, dass die Würde der psychisch kranken Menschen gewahrt und bei allen Maßnahmen der Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beachtet wird.“ Generell seien effektivere Kontrollen sowie eine regelmäßige Einbeziehung des Landtags dringend geboten. Auf diese Weise werde in diesem sensiblen Bereich Transparenz geschaffen und die Rechte der Betroffenen gewahrt, so Streibl.
Dr. Karl Vetter, gesundheitspolitischer Fraktionssprecher, fordert zudem, dass in einem neuen Psychisch-Kranken-Hilfegesetz (PsychKHG) Hilfen und Schutzmaßnahmen für Menschen mit psychiatrischem Hilfebedarf festgeschrieben werden: „Bisher fehlen wesentliche Regelungen zur Zwangsbehandlung sowie zu Sicherungsmaßnahmen, Vollzugslockerungen, Patientenrechten oder Freizeit – das kann nicht so bleiben.“ Gabi Schmidt, MdL und sozialpolitische Fraktionssprecherin, kritisiert grundsätzlich das bestehende Bayerische Unterbringungsgesetz: „Es verfolgt einzig und allein das Ziel, psychisch erkrankte Menschen wegzusperren. Die Frage nach Therapie und Heilung der Patienten spielt lediglich eine untergeordnete Rolle.“ Bayern sei neben Hessen das einzig verbliebene Bundesland, das diesen mittelalterlichen Ansatz verfolge. Bayern müsse den längst überfälligen Paradigmenwechsel mit einem Psychisch-Kranken-Hilfegesetz einläuten, so Schmidt: „Die Betroffenen brauchen einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Hilfe. Psychisch erkrankten Menschen ist mit einer professionellen Behandlung mehr gedient als mit dem bloßen Einkerkern. Der Sozialausschuss hat dem Antrag auf Berichterstattung zur Fixierungspraxis einstimmig zugestimmt. Über unsere weiteren Forderungen soll nach einer Expertenanhörung abgestimmt werden. Wir hoffen aber auch hier im Interesse der Betroffenen auf Zustimmung der anderen Fraktionen“, so Schmidt abschließend.