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Peter MeyerPeter Meyer
13.10.2016

Übernahme von Schmerzensgeldforderungen: FREIE WÄHLER fordern Praxisbericht

Meyer: Bagatellgrenze von 500 Euro muss endlich gestrichen werden

München. Bayerische Beamte hatten früher ein Problem: Wurden sie im Dienst durch einen tätlichen rechtswidrigen Angriff verletzt, konnten sie den Angreifer zwar auf Schmerzensgeld verklagen. Doch gingen die Beamtinnen und Beamten meist leer aus – etwa weil der Angreifer zahlungsunfähig oder zwischenzeitlich abgetaucht war. Seit 1. Januar 2015 gilt jedoch: Wem ein solches Schicksal widerfahren ist, wird durch den Freistaat Bayern entschädigt. Das regelt seitdem Artikel 97 des Bayerischen Beamtengesetzes – doch funktioniert die Regelung auch?

„Jetzt gilt es zu schauen, wo nachgebessert werden muss“, so Peter Meyer, MdL und Sprecher für Fragen des öffentlichen Dienstes der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion. Daher verlange seine Fraktion in einem Dringlichkeitsantrag Auskunft darüber, mit wie viel Geld der Freistaat in solchen Fällen bisher in Vorlage gegangen ist, wie die Forderungen gegenüber den Schädigern weiterverfolgt werden, in wie vielen Fällen die Anträge der Geschädigten abgelehnt werden mussten und aus welchem Grund. „Außerdem soll die Staatsregierung darlegen, welche Auswirkungen ein einschlägiges Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg* auf die Übernahmepraxis hat“, so Meyer, der auch stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Fragen des Öffentlichen Dienstes ist.

Die in der Schmerzensgeldregelung immer noch bestehende sogenannte Bagatellgrenze von 500 Euro, unterhalb derer überhaupt kein Schmerzensgeldanspruch anerkannt wird, kritisiert der Abgeordnete: „Sie muss unverzüglich gestrichen werden, denn wer unter Einsatz seiner Gesundheit für die Sicherheit unserer Gesellschaft einsteht – etwa als Polizeibeamter – der muss auch unsere uneingeschränkte Solidarität erfahren, wenn er im Dienst verletzt wurde.“ Zudem würden sich die FREIEN WÄHLER im Rahmen der anstehenden Haushaltsverhandlungen dafür einsetzen, Tarifbeschäftigte bei der Schmerzensgeldübernahme den Beamten gleichzustellen, so Meyer.

*VG Regensburg vom 20. Juli 2016, Az. RO 1 K 16.690

Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag finden Sie unten links, unter "Weitere Informationen".


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