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Florian StreiblFlorian Streibl
01.07.2013

Unangemessene Kritik der Justizministerin

Streibl: Informationen des Ministeriums waren mehrfach falsch oder unvollständig

München (lb). Aufgrund neuer Hinweise hatte Florian Streibl (FREIE WÄHLER), stellvertretender Vorsitzender des Landtagsuntersuchungsausschusses „Mollath“, am vergangenen Freitag den Verdacht geäußert, dass dem Justizministerium ein interner Revisionsbericht der HypoVereinsbank wesentlich früher vorlag als von Ministerin Beate Merk zugegeben. Diese hatte die Vorwürfe in einer Form zurückgewiesen, die Streibl so nicht stehen lässt und daher erneut an den Ausschussvorsitzenden Dr. Florian Herrmann schreibt: „Meine detaillierten Ausführungen waren weder ehrlos, noch niederträchtig, noch schändlich und haben sich mit dieser Mitteilung aus dem Ministerium auch nicht erledigt. Ich fordere den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses auf, die ehrliche Arbeit an der umfassenden Aufklärung dieses Falls, zu der wir vom Landtag und damit vom Volk beauftragt worden sind, nicht grundlos diffamieren zu lassen. Hier geht es nicht um meine Person, sondern um einen demokratischen Auftrag, den meine Kollegen aus der Opposition und ich sehr ernst nehmen und den auch Sie zu erfüllen haben.“

In einem elfseitigen Brief an Herrmann legt Streibl nun dar, dass nach Aktenlage und weiteren Hinweisen die Aussagen im Untersuchungsausschuss zu der Frage, wann der HypoVereinsbank-Bericht im Justizministerium vorlag, nicht zutreffend sein können. Merk hatte stets erklärt, der Bericht habe sie erst auf Anforderung am 9. November 2012 erreicht. Streibl hatte berichtet, dass dem Untersuchungsausschuss eklatante Widersprüche zwischen den Aussagen der Zeugin Merk sowie weiteren Zeugenaussagen und Akten aufgefallen seien. Damit dränge sich der Verdacht auf, dass der Bericht, der die nachprüfbaren Vorwürfe Gustl Mollaths gegenüber der Bank seinerzeit im Wesentlichen bestätigte, dem Ministerium möglicherweise lange vor dem 9. November 2012 vorlag.

Streibl weist auch darauf hin, dass der Landtag, der Untersuchungsausschuss und die Öffentlichkeit bereits mehrfach vom Ministerium in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht falsch oder unvollständig informiert worden sind.


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