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Joachim HanischJoachim Hanisch
Hubert AiwangerHubert Aiwanger
10.05.2017

Unterbringung von „Fehlbelegern“: FREIE WÄHLER wollen Kommunen unterstützen

Aiwanger: Freistaat Bayern darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen

München. Die FREIEN WÄHLER fordern die Bayerische Staatsregierung auf, auch für bereits anerkannte Asylbewerber weiterhin Verantwortung zu übernehmen. Andernfalls drohten den bayerischen Kommunen erhebliche Probleme bei der Beschaffung geeigneten Wohnraums. Denn anerkannte Asylbewerber gelten in den Unterkünften der Regierung als „Fehlbeleger“ im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes. Sie sind angehalten, auf dem freien Wohnungsmarkt eine Unterkunft zu suchen. Viele Bürgermeister in Bayern fürchten daher, dass diese Menschen als Obdachlose in den Aufgabenbereich der Gemeinden fallen könnten.

Das gilt es zu verhindern, fordert Joachim Hanisch, kommunalpolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion: „Wir haben in Bayern bereits einen sehr angespannten Wohnungsmarkt. Für Tausende anerkannte Asylbewerber wird es daher schwierig bis unmöglich, auf dem freien Markt eine Wohnung zu finden. Das letzte Glied in der Kette sind dann Kommunen, in denen die ‚Fehlbeleger‘ leben. Wir dürfen die Städte und Gemeinden mit diesem Problem nicht allein lassen“, erklärt Hanisch. Um die Situation zu entspannen, durften anerkannte Asylbewerber bisher – zumindest vorübergehend – in den staatlichen Unterkünften bleiben, wenn sie keine eigene Wohnung finden konnten.

Doch diese Praxis will Sozialministerin Emilia Müller jetzt ändern und den Kommunen die Verantwortung zuschieben – was auch auf scharfe Kritik des Vorsitzenden der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, Hubert Aiwanger, trifft: „Wir FREIE WÄHLER akzeptieren nicht, dass sich der Freistaat jetzt aus der Verantwortung stehen will. Er muss weiterhin auch für die Unterbringung anerkannter Asylbewerber geradestehen.“ Bis zu 70.000 anerkannte Flüchtlinge sind Prognosen zufolge bis Ende des Jahres auf der Suche nach Wohnraum in Bayern. Die FREIEN WÄHLER fordern die Staatsregierung daher auf, „Fehlbeleger“ vorerst in den Unterkünften des Freistaats zu belassen – solange, bis sie eine echte Chance auf eigenen Wohnraum haben.

Hinweis: Den entsprechenden Dringlichkeitsantrag finden Sie <link http: fw-landtag.de fileadmin user_upload da_kosten_unterbringung_anerkannter_fluechtlinge_freie_waehler.pdf external-link-new-window external link in new>HIER.


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