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Dr. Hans Jürgen FahnDr. Hans Jürgen Fahn
18.07.2012

Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz

Fahn: Bundesverfassungsgericht beendet damit jahrelanges Unrecht

München (nh). Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion ist zufrieden darüber, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil so deutlich Stellung bezogen und die Regelungen zu den Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz als verfassungswidrig erklärt hat.

Dr. Hans Jürgen Fahn, MdL und Sprecher für Flüchtlingspolitik der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion: „Das Gesetz war ein längst überholtes Überbleibsel aus einer Zeit, in der man Flüchtlinge um jeden Preis davon abhalten wollte, nach Deutschland zu fliehen.“ In Bayern bekommen Flüchtlinge bisher -zusätzlich zu Sachleistungen wie Essens- oder Hygienepaketen - nur 40,90 Euro Bargeld ausgezahlt, die für Busticket, Telefonkarten und „Grundbedürfnisse“ reichen sollen. Das Gericht bemängelte, dass der 1993 festgelegte Betrag seitdem im Laufe der Jahre nicht angepasst worden war. Die bisherigen niedrigen Geldleistungen verstoßen nach Auffassung der Richter gegen die Menschenwürde – das Asylbewerberleistungsgesetz ist damit verfassungswidrig. „Kino, Ausflug oder Schwimmbad ist da nicht drin. Mit diesem Urteil beendet das Bundesverfassungsgericht daher ein jahrelanges Unrecht“, so Fahn.

Claudia Jung, MdL und Mitglied des Sozialausschusses im Bayerischen Landtag: „Es war längst klar, dass mit den bisher bezahlten Sätzen eine menschenwürdige Existenzsicherung unmöglich ist. Ein Mindestmaß an gesellschaftlicher und kultureller Teilhabe an der Gesellschaft muss gewährleistet sein. Deshalb muss die Berechnungsgrundlage schnellstmöglich neu bestimmt und die Sätze des Asylbewerberleistungsgesetzes umgehend angeglichen werden.“


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