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Gabi SchmidtGabi Schmidt
01.02.2022

Veterinärrecht: Fraktion will Möglichkeiten nationaler Rechtsgestaltung voll ausschöpfen

Schmidt: Nur gezieltes Tierseuchenmanagement kann Fischerei und Teichwirtschaft in Bayern schützen

Gabi Schmidt, stellvertretende Fraktionsvorsitzende sowie fischereipolitische Sprecherin, zum Antrag „Ausschöpfung der unionsrechtlich eingeräumten Möglichkeiten bei der nationalen Rechtsgestaltung im Bereich der veterinärrechtlichen Regelungen“ im heutigen Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen:

„Fischseuchen gehören neben dem Klimawandel, der Ausbreitung des Bibers sowie der Zunahme natürlicher Fressfeinde wie Kormoran, Graureiher und Gänsesäger zu den größten Bedrohungen für unsere heimischen Fischbestände. Deshalb müssen wir alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, um deren Ausbreitung zu verhindern. Der neue Tiergesundheitsrechtsakt der EU regelt seit vergangenem Jahr, welche Maßnahmen zur Bekämpfung von Tierseuchen ergriffen werden dürfen. Dabei gilt: Für Seuchen der Kategorie E – darunter etwa die Koi-Herpesvirus-Infektion – ist innerhalb der EU nur eine Überwachung vorgesehen.

Als FREIE WÄHLER Landtagsfraktion setzen wir uns dafür ein, dass Bayern darüber hinausgehende spezifische Bekämpfungsmaßnahmen ergreifen darf. Denn nur durch ein gezieltes Tierseuchenmanagement kann die landschaftsprägende Funktion der Fischerei und Teichwirtschaft in Bayern geschützt und deren wichtiger Beitrag zur Artenvielfalt fortgesetzt werden. Wir haben die Staatsregierung deshalb aufgefordert, im Bund darauf hinzuwirken, dass die bestehenden Möglichkeiten nationaler Rechtssetzung vollumfänglich ausgeschöpft werden, damit der Freistaat auf Tierseuchen flexibel und auf die unterschiedlichsten regionalen Strukturen angepasst reagieren kann.“

Hinweis: Den erwähnten Antrag finde Sie HIER


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