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Prof. Dr. Michael PiazoloProf. Dr. Michael Piazolo
Dr. Karl VetterDr. Karl Vetter
02.12.2014

Zulassungsverfahren an Hochschulen ändern

 

Piazolo: Neigung und Eignung stärker berücksichtigen

 

München. Nach Auffassung der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion ist die Abiturnote allein kein ausreichendes Kriterium für die Zulassung zum Studium. „Gerade bei Berufen, die ein Stück weit ‚Berufung‘ sind, also eine besondere Neigung und Eignung erfordern, ist die Abiturnote nicht aussagekräftig genug“, erklärt der Vorsitzende des Hochschulausschusses im Bayerischen Landtag, Prof. Dr. Michael Piazolo.

Sein Fraktionskollege und gesundheitspolitischer Sprecher Dr. Karl Vetter ergänzt: „Das Studium der Medizin ist dafür ein gutes Beispiel: Die Ärzteverbände klagen schon seit vielen Jahren, dass nur sehr wenige junge Mediziner bereit sind, die besondere Herausforderung einer Tätigkeit als Hausarzt auf sich zu nehmen. Dadurch ist mittlerweile die medizinische Versorgung im ländlichen Raum gefährdet. Dabei gäbe es genügend junge Leute, deren Notenschnitt für ein Medizinstudium zwar bislang nicht reicht, die aber ihre Leidenschaft und Bereitschaft zum Beruf unter Beweis gestellt haben – zum Beispiel in einer jahrelangen medizinischen Ausbildung oder durch einen speziellen Eignungstest.“

Mit einem neuen Gesetzentwurf will die FREIE Landtagsfraktion die Chancen solcher Bewerber auf einen Studienplatz erhöhen. „Die Hochschulen bekommen die Möglichkeit, die Abiturnote bei der Studienplatzvergabe schwächer zu gewichten und mehr Bonuspunkte für andere Vorleistungen zu vergeben – insbesondere praktische Vorerfahrungen als Pfleger oder Krankenschwester“, erläutert Piazolo. So könnten Studienplatzbewerber mit unterschiedlicheren Begabungen zum Zuge kommen. Das entspreche der Vielfalt der Arbeitswelt sehr viel mehr als eine überwiegend an der schulischen Leistung orientierte Platzvergabe.

Der Gesetzentwurf wird heute in Erster Lesung im Bayerischen Landtag vorgestellt und geht nach der Winterpause in die Ausschussberatungen.

Hinweis: Den erwähnten Gesetzentwurf finden Sie oben links unter "Weitere Informationen".

 


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