Was macht das Gesetz denn so modern?

Gründungsförderung, Technologietransfer, Internationalisierung und die Entfesselung der Innovationsfreude an allen Hochschulen bilden die Markenkerne des neuen Gesetzes. Gleichzeitig sorgen wir für echte Exzellenz, zusätzliche Forschungsstärke und attraktive Studienbedingungen – das sind wichtige Bausteine einer nachhaltigen Wissenschaftspolitik, die auf hervorragend ausgebildetes Personal und die Innovationskraft der bayerischen Forschungslandschaft setzt.