Gründungsförderung, Technologietransfer, Internationalisierung und die Entfesselung der Innovationsfreude an allen Hochschulen bilden die Markenkerne des neuen Gesetzes. Gleichzeitig sorgen wir für echte Exzellenz, zusätzliche Forschungsstärke und attraktive Studienbedingungen – das sind wichtige Bausteine einer nachhaltigen Wissenschaftspolitik, die auf hervorragend ausgebildetes Personal und die Innovationskraft der bayerischen Forschungslandschaft setzt.
Was macht das Gesetz denn so modern?