Nein! Die neue Gebührenerhebungsmöglichkeit ist auf keinen Fall als Wiedereinstieg in eine allgemeine Studiengebühren- bzw. -beitragspflicht konzipiert.
Kommen die Studiengebühren zurück?
Nein! Die neue Gebührenerhebungsmöglichkeit ist auf keinen Fall als Wiedereinstieg in eine allgemeine Studiengebühren- bzw. -beitragspflicht konzipiert.