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06.07.2022

Erneuerbare Energien-Gesetz: FREIE WÄHLER-Fraktion lobt geplante Fortsetzung der Förderung für kleine Wasserkraft

Streibl: Diskriminierung der kleinen Wasserkraft durch Berliner Ampel dank Bayernkoalition und starkem Einsatz von Hubert Aiwanger beendet

München. Das drohende Ende der kleinen Wasserkraft ist abgewendet worden: Gestern Abend hat sich die Berliner Ampelkoalition auf Änderungen zu zahlreichen energiepolitischen Gesetzentwürfen geeinigt. Die gute Nachricht dabei: Auch kleine Wasserkraftanlagen erhalten dem Vernehmen nach weiter eine Förderung. „Unser Druck aus Bayern hat gewirkt“, kommentiert der Vorsitzende der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion Florian Streibl die Entscheidung. „Dank der Bayernkoalition und dem starken Einsatz von Energieminister Hubert Aiwanger konnte die Diskriminierung der kleinen Wasserkraft durch die Berliner Ampel abgewendet werden.“

„Gott sei Dank hat der Bund noch die Reißleine gezogen“, sagt auch der energiepolitische Sprecher Rainer Ludwig. „Als FREIE WÄHLER haben wir es von Anfang an für ein Unding gehalten, dass Robert Habeck einerseits in autoritäre Staaten reist, um mehr und teureres Öl und Gas nach Deutschland zu bringen und die Losung ,Jede Kilowattstunde zählt!’ ausgibt – und sein Ministerium gleichzeitig die Wasserkraft als wichtigen Baustein der regenerativen Energieerzeugung abschafft.“ Deshalb habe seine Fraktion bereits vor einem Monat mittels Antrag gefordert, auch kleine Wasserkraftanlagen weiter zu fördern.

Mit ihrem neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz wollte die Bundesregierung die EEE-Förderung für Wasserkraftanlagen bis 500 Kilowatt eigentlich beenden. Doch am gestrigen Dienstag wurde durch das Veto der Fraktionen ein Stopp dieses Ansinnens erreicht. Die Bundesregierung hatte ausgerechnet in ihren Gesetzentwurf zu „Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien“ festgehalten, dass kleine Wasserkraftanlagen mit einer Leistung bis 500 Kilowatt „aus ökologischen Gründen“ künftig nicht mehr zu fördern seien. „Wäre das Gesetz so gekommen, wären die Folgen für die kleine Wasserkraft weitreichend gewesen“, so Ludwig weiter. „Es hätten keine kleinen Neuanlagen mehr errichtet werden dürfen und immer mehr Altanlagen wären nach Ablauf der Vergütungsdauer ohne Förderung dagestanden.“

Dabei sei die Begründung des zuständigen Bundesministeriums, die Energieausbeute der kleinen Wasserkraft sei für den Klimaschutz unbedeutend, schlichtweg falsch, so Benno Zierer, umweltpolitischer Sprecher. „Die als ‚klein‘ eingestufte Wasserkraft erzeugt pro Jahr rund drei Milliarden Kilowattstunden Strom – ein Drittel der Menge eines Atomkraftwerks. Die auf diesem Weg erzeugte CO2-freie Energie reicht de facto für rund eine Million Haushalte.“ Hinzu komme: „Auch bei Dunkelheit und Windstille liefern kleine Wasserkraftanlagen stetig und vor allem zuverlässig Strom und spielen deshalb eine wichtige Rolle für die Netzstabilität.“ Gerade angesichts der durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelösten Energiekrise dürfe kein Energieerzeugungspotenzial ungenutzt bleiben, so Zierer.

Zudem seien Wasserkraftanlagen wichtig für die regionale Wertschöpfung, so der Fraktionsvorsitzende Florian Streibl: „Wasserkraftanlagen werden von Stadt- und Gemeindewerken, Energiegenossenschaften, Mühlen, Sägewerken und Handwerksbetrieben unterhalten – mittelständische Unternehmen also, die Garant für Klimaschutz und regionale Versorgungssicherheit sind.“ Er sei deshalb sehr froh, dass eine Benachteiligung dieser Technologie verhindert worden sei: „Kleine und mittelständische Wasserkraft-Betreiber erhalten jetzt Planungssicherheit und können ihre Anlagen modernisieren und effizienter machen – auch mit dem Förderprogramm des Bayerischen Wirtschaftsministeriums“, so Streibl abschließend.


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