Unser Ziel ist, für mehr Rechtssicherheit im Sinne der Bürger zu sorgen. Der Bürger sollte nach 25 Jahren darauf vertrauen können, dass er nicht mehr zu Zahlungen herangezogen werden kann (Vertrauensschutzprinzip nach Art. 20 Abs. 3 GG). Deswegen setzen wir uns dafür ein, die erstmalige Herstellung (und somit auch die Frist) mit Zeitpunkt der Erschließungsfunktion beginnen zu lassen. Die gesicherte Erschließung ist nämlich Voraussetzung dafür, dass ein Grundstück bebaut werden kann (§§ 33-35 BauGB).
Wenn eine Straße nach 25 Jahren noch nicht endgültig erschlossen ist, darf keine Möglichkeit bestehen, von den Anliegern Beiträge zu verlangen. Wir als FREIE WÄHLER Landtagsfraktion haben daher einen Gesetzentwurf erarbeitet, der für Klarheit sorgen soll. Wir werden mit dem Koalitionspartner hierüber Gespräche führen, um dieses Ziel gesetzgeberisch umzusetzen. Wir bleiben damit unserer Linie, die wir bereits 2017 und 2018 zu STRABS und STREBS verfolgt haben, treu.