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Florian StreiblFlorian Streibl
Hans FriedlHans Friedl
25.01.2023

FREIE WÄHLER-Fraktion fordert Länderöffnungsklausel für Erbschaftsteuer

Friedl: Am Ende müssen Erbschaft- und Schenkungsteuer ersatzlos wegfallen

München. Seit Jahresbeginn ist das Vererben von Immobilien deutlich teurer geworden und die Erbschaftsteuer gleicht einer Abgabenerhöhung durch die Hintertür. Deshalb fordert die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion in einem Dringlichkeitsantrag zum Plenum am Mittwoch eine Länderöffnungsklausel im Rahmen der Erbschaftsteuer – „und damit die deutliche Stärkung föderaler Strukturen“, so der verbraucher- und wohnpolitische Fraktionssprecher Hans Friedl.

Demnach stellt der Landtag fest, dass die im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelten persönlichen Freibeträge angesichts der hohen Inflation und Immobilienpreise in Bayern nicht mehr angemessen sind. „Als FREIE WÄHLER Landtagsfraktion sprechen wir uns für eine Änderung der bisherigen Regelung aus. Wir unterstützen die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung, eine Erhöhung der Freibeträge und die Regionalisierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer durch einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht durchzusetzen“, sagt Friedl. Dies sei ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zur vollständigen Abschaffung von Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Die Länderöffnungsklausel sei ein zweiter Schritt, „um Eigentum zu schützen, dezentrale Eigentumsstrukturen und Nachhaltigkeit zu stärken sowie die Vermögenskonzentration bei Großinvestoren zu verhindern“, erklärt der Fraktionsvorsitzende Florian Streibl. „Das ist gerade bei uns in Bayern wichtig, wo die Menschen von Erbschaft- und Schenkungsteuer besonders hart betroffen sind – unabhängig davon, ob sie ihre Immobilie in einer teuren Metropolregion oder in guter Lage des ländlichen Raums erben. Wir FREIE WÄHLER sind die einzige demokratische Kraft im Bayerischen Landtag, die konsequent für die vollständige Abschaffung der unsozialen Abgabe eintritt“, so Streibl weiter.

In Deutschland besäßen immer weniger Menschen eine Immobilie, in der sie selbst wohnten, warnt Friedl: „Das kann nicht im Interesse unserer Gesellschaft liegen. Mindestens der Freistaat Bayern muss in der Frage der Erbschaftsteuer mehr Handlungsspielraum erlangen. Deshalb: Rote Karte für die Erbschaftsteuer!“

Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag lesen Sie HIER.


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