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Hans FriedlHans Friedl
16.01.2023

Kabinett beschließt Umsetzung der FREIE WÄHLER-Forderungen zur Wohneigentumsförderung in Bayern

Friedl: Konzentration von Wohngebäuden im Besitz großer Konzerne vermeiden

München. Im internationalen Vergleich ist die Wohneigentumsquote in ganz Deutschland unterdurchschnittlich – auch in Bayern. Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion will daher Maßnahmen zur Entwicklung einer kraftvollen Bayerischen Wohnbauförderung auf den Weg bringen – und ist diesem Ziel nun einen entscheidenden Schritt näher gekommen. „Wir freuen uns sehr, dass das Kabinett unsere Forderungen aus dem Dringlichkeitsantrag vom 13. Dezember 2022 so schnell aufgegriffen und konkrete Maßnahmen zur Förderung von Wohneigentum beschlossen hat“, erklärt Hans Friedl, Sprecher für Wohnen und Bauen der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion.

Um bayerische Wohnförderprogramme zu optimieren, müsse vor allem die Innenentwicklung gestärkt werden. „Dies ist nur durch eine Kombination von Wohnraum- und Städtebauförderung möglich. Außerdem sollen baurechtliche Spielräume für experimentelle, aber gleichzeitig einfache Lösungen genutzt werden. Dazu gehört beispielsweise die Einführung eines ‚Gebäudetyps E‘ in der Bayerischen Bauordnung“, so Friedl weiter. Zudem fordere die Fraktion eine zuverlässige Förderung von Wohnraumschaffung durch die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau. „Unser Bestreben ist es, die Wohneigentumsquote im Freistaat zu steigern. Eine weitere Konzentration von Wohngebäuden im Besitz großer internationaler Konzerne gilt es dringend zu vermeiden“, so der Allinger Abgeordnete. 

Von besonderer Bedeutung sei dabei auch die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer. „Wir fordern von der Bundesregierung, die Ausgestaltung zukünftig den Bundesländern zu überlassen. Im Freistaat wollen wir die vollständige Abschaffung der Erbschaft- sowie Schenkungsteuer erreichen, da diese insbesondere zuzugsstarke Bundesländer wie Bayern benachteiligen“, so Friedl. Ähnlich verhalte es sich mit der Reform der Grunderwerbssteuer. Hier müsse eine Ausnahme für private Ersterwerber zum Selbstbezug eingeführt werden. „Im Freistaat liegt die Wohneigentumsquote aktuell nur bei etwa 50 Prozent. Eine Steigerung ist auch als Maßnahme gegen Altersarmut enorm wichtig. Daher setzen wir uns dafür ein, dass der erstmalige Erwerb von Grundstücken mit einer bestehenden oder zu errichtenden Wohnimmobilie zum Selbstbezug von der Grunderwerbsteuer befreit wird“, betont Friedl abschließend. 

Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag finden Sie HIER.


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