Ab dem 5. April 2023 können Vereine ihre Veranstaltungen über das Portal der GEMA melden. Der Freistaat übernimmt die Kosten der Gebühren dann unmittelbar.
Ab wann gilt die Regelung?
Ab dem 5. April 2023 können Vereine ihre Veranstaltungen über das Portal der GEMA melden. Der Freistaat übernimmt die Kosten der Gebühren dann unmittelbar.