Voraussetzung ist, dass es sich um eine Veranstaltung mit Livemusik, mit Tonträgern oder eine Veranstaltung mit Unterhaltungsmusik im Freien ohne Eintritt handelt (Spenden sind erlaubt) und dass die Veranstaltungsfläche – innen wie außen – nicht größer als 300 Quadratmeter ist.
Für welche Veranstaltungen gilt die Regelung?