Für welche Veranstaltungen gilt die Regelung?

Voraussetzung ist, dass es sich um eine Veranstaltung mit Livemusik, mit Tonträgern oder eine Veranstaltung mit Unterhaltungsmusik im Freien ohne Eintritt handelt (Spenden sind erlaubt) und dass die Veranstaltungsfläche – innen wie außen – nicht größer als 300 Quadratmeter ist.