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30.10.2026

Bayerisches Naturschutzgesetz nachgeschärft: FREIE WÄHLER-Fraktion setzt auf Praxistauglichkeit und Akzeptanz vor Ort

Jakob: Echter Naturschutz gelingt nur im Schulterschluss mit unseren Landwirten

München. Mit gezielten Anpassungen bei zentralen Vorschriften wie dem Mähverbot, dem Walzverbot sowie den Regelungen zum Grünlandumbruch wird das Bayerische Naturschutzgesetz praxistauglich nachgeschärft. Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen und praxisfremde Starrheiten zu beseitigen – denn tragfähiger Naturschutz entsteht durch Kooperation statt durch schwer kontrollierbare Verbote. „Naturschutz braucht Machbarkeit und Vertrauen. Starre Vorgaben, die am landwirtschaftlichen Alltag vorbeigehen, schaffen vor allem Frust statt Mehrwert für Flora und Fauna. Deshalb haben wir das Bayerische Naturschutzgesetz jetzt noch einmal konsequent nachgeschärft: Wir erhöhen die Praktikabilität der Maßnahmen, um vor Ort eine maximale Akzeptanz zu sichern“, erklärt Marina Jakob, umweltpolitische Sprecherin der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion. 

Im Fokus der Weiterentwicklung stünden dabei unter anderem drei wesentliche Handlungsfelder. „Wichtig sind zum einen nachvollziehbare Bestimmungen beim Grünlandumbruch, die insbesondere rechtliche Sicherheit für landwirtschaftliche Familienbetriebe garantieren und bürokratische Hürden minimieren. Rein vorsorgliche Umbrüche zum Erhalt des Ackerstatus sollen der Vergangenheit angehören. Gleichzeitig bleiben besonders wertvolle Standorte weiterhin geschützt. Bereits vorhandene Daten wollen wir künftig besser nutzen. Denn einmal erfasste Daten zu Flora und Fauna können künftig für wissenschaftliche Erkenntnisse und weitere Verfahren genutzt werden. Das spart Zeit, Nerven und verhindert unnötigen Papierkram“, so Jakob. 

Darüber hinaus werde das starre Mähverbot von außen nach innen aufgehoben. „Die bisherige Verpflichtung erwies sich in der Praxis als kaum handhabbar und behördlich praktisch nicht kontrollierbar. Gleichzeitig ist das Tierwohl bereits durch bestehende tierschutz- und artenschutzrechtliche Grundlagen lückenlos geschützt. Gemeinsam mit erprobten Werkzeugen wie dem ‚Mähknigge‘ sowie moderner Kitzrettung per Drohne wissen die Betriebe genau, wie Wiesenbrüter, Rehkitze und anderes Niederwild effektiv geschützt werden“, so Jakob weiter. Außerdem werde das sogenannte Walzverbot praxisgerecht angepasst. Einschränkungen bei der Bewirtschaftung sollen minimiert werden. Diese seien nur nötig, wo Wiesenbrüter konkret gefährdet seien. „Und hier weiten wir den Schutz auch aus. Dazu werden durch Rechtsverordnung Wiesenbrüterkulissen festgelegt“, erklärt die Landtagsabgeordnete. 

Jakob stellt abschließend klar: „Unsere Landwirtinnen und Landwirte sind die wichtigsten Verbündeten beim Erhalt unserer bayerischen Kulturlandschaft. Indem wir überflüssige Bürokratie abräumen und den Schutzmechanismen praxistaugliche Konturen verleihen, schaffen wir Planungssicherheit und stärken das Verantwortungsbewusstsein vor Ort. So machen wir Bayerns Naturschutzgesetz fit für die gelebte Praxis.“

Pressekontakt