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01.07.2024

Beobachtung der AfD durch Bayerischen Verfassungsschutz ist rechtens

Streibl begrüßt Urteil des Verwaltungsgerichts: „Wir sind eine wehrhafte Demokratie!“

Florian Streibl, Vorsitzender der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, zur Meldung „Gericht: Verfassungsschutz darf AfD beobachten“ der Nachrichtenagentur dpa:

„Der Rechtsstaat und die unabhängige Justiz haben sich heute unter Beweis gestellt. Es ist rechtens, dass die Gegner unseres schönen Freistaats, unserer freiheitlichen Demokratie und unserer offenen Gesellschaft vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Denn wir sind eine wehrhafte Demokratie – das hat sich mit dem heutigen Urteil einmal mehr gezeigt.“

Pressekontakt