München. Für eine gesicherte Energieversorgung Deutschlands werden ab dem Jahr 2031 etwa 17 bis 21 Gigawatt Kraftwerksleistung benötigt. Davon müssen mindestens vier Gigawatt in Bayern installiert werden. Mittels Dringlichkeitsantrag fordert die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion zum Plenum am Donnerstag, bisher ungenutzte Potenziale von Biogasanlagen zu prüfen. „Bereits heute sind in Bayern rund 2.800 Biogasanlagen mit jeweils einem oder mehreren Blockheizkraftwerken zur Stromerzeugung im Einsatz. Ihre elektrische Leistung liegt bei rund 1,5 Gigawatt. Das entspricht rechnerisch etwa einem Drittel des zusätzlichen Bedarfs an Gaskraftwerksleistung in Bayern“, erklärt der energiepolitische Sprecher Josef Lausch.
Durch die regulatorisch geforderte Flexibilisierung liefen Biogas-Blockheizkraftwerke nicht durchgehend unter Volllast, sondern erzeugten elektrische Energie vorwiegend in Zeiten mit hohen Lasten, wie beispielsweise den Morgen- und Abendstunden. „Mit einer Stromerzeugung von 6,5 Gigawattstunden wurde das Erzeugungspotenzial der Biogas-Blockheizkraftwerke nur etwa zur Hälfte ausgeschöpft. In Zeiten ohne Vollauslastung könnten Biogas-Blockheizkraftwerke als ‚virtuelles Kraftwerk‘ ergänzend Erdgas zur Stromerzeugung nutzen und so zur Versorgungssicherheit beitragen. Besonders gilt das während Dunkelflauten. Gegenüber dem Neubau von Großkraftwerken dürfte der Investitionsbedarf für die Bereitstellung zusätzlicher Erzeugungskapazitäten durch bestehende Blockheizkraftwerke mit ergänzendem Erdgasbetrieb weitaus geringer ausfallen. Zudem wäre die Kraftwerksleistung deutlich schneller verfügbar“, so Lausch weiter.
Sofern die Wärmenutzung bei den Biogas-Blockheizkraftwerken gewährleistet sei, werde ein vergleichbarer Gesamtwirkungsgrad wie bei modernen Gaskraftwerken erreicht. „Durch die dezentrale Stromerzeugung minimieren wir Leistungsverluste. „Überdies könnte die Vergütung für die zusätzliche Stromerzeugung aus Erdgas insbesondere für Betreiber von Biogasanlagen, deren zwanzigjährige EEG-Förderung in Kürze endet, eine Perspektive für den Weiterbetrieb der Anlagen schaffen“, so Lausch. Die Versorgung der Blockheizkraftwerke mit Erdgas könne entweder über Leitungsanschlüsse oder die Anlieferung per Tankfahrzeug und Lagerung vor Ort erfolgen. „Die Steuerbarkeit durch die Stromnetzbetreiber muss gewährleistet sein. Allerdings mangelt es an einer bundesrechtlichen Regelung – insbesondere im EEG. Daher ist es am Bund, die Potenziale von Biogas-Blockheizkraftwerken in seinen Plänen für eine Kraftwerkstrategie zu berücksichtigen und die notwendigen Rechtsänderungen herbeizuführen“, betont der Landtagsabgeordnete abschließend.
Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag „Potenziale von Biogasanlagen nutzen – ergänzenden Betrieb von BHKW mit Erdgas ermöglichen!“ finden Sie HIER.

