München. Unterkunftskosten für besondere Wohnformen gehören in die Grundsicherung! Das fordert die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion in einem Dringlichkeitsantrag zum Plenum am Donnerstag. „Die von der Union geführte nächste Bundesregierung muss sich für eine grundlegende Reform der Finanzierung solcher Unterkunftskosten starkmachen“, erläutert die inklusionspolitische Sprecherin der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion Roswitha Toso den Antrag.
Toso weiter: „Besondere Wohnformen bieten Menschen mit Behinderungen, die auf intensive Betreuung und Assistenz angewiesen sind, die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Leider ist die Finanzierung durch die aktuelle Gesetzgebung unzureichend, denn das Bundesteilhabegesetz begrenzt die Höhe der Unterkunftskosten in besonderen Wohnformen auf maximal 125 Prozent der durchschnittlichen angemessenen Aufwendungen für die Warmmiete eines Einpersonenhaushalts. Diese Deckelung führt häufig dazu, dass die tatsächlichen Mietkosten die festgelegte Obergrenze überschreiten – insbesondere wegen der besonderen Anforderungen, die der Wohnraum aufgrund der Behinderung der Bewohnerinnen und Bewohner erfüllen muss“, moniert die Abgeordnete aus dem niederbayerischen Tittling.
„Die aktuelle Regelung widerspricht der Grundidee von Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen“, so Toso weiter. So müsse die Differenz zwischen den tatsächlichen Mietkosten und dem gedeckelten Betrag derzeit durch die Eingliederungshilfe als Fachleistung abgedeckt werden. „Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Fachleistung, sondern einen grundlegenden Bestandteil der Existenzsicherung aller Betroffenen. Deshalb gehören diese Kosten in die Grundsicherung und nicht in die Eingliederungshilfe.“
Es müsse nun eine faire und gerechte Finanzierung sichergestellt werden, die es „Menschen mit Behinderungen unbürokratisch ermöglicht, in ihren eigenen vier Wänden zu leben – ohne finanzielle Sorgen haben zu müssen“, so Toso abschließend.
Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag im Wortlaut lesen Sie HIER.


