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13.06.2024

Dringlichkeitsantrag im Plenum: FREIE WÄHLER-Fraktion fordert verpflichtende Elementarschadenversicherung zu bezahlbaren Preisen

Locke: Staat kann nicht als „Ersatzversicherer“ fungieren

München. Die Hochwasserkatastrophe im Juni 2024 hat an vielen Gebäuden enorme Schäden verursacht. Sie stellen für Eigentümer eine massive finanzielle Belastung dar – und nehmen im Extremfall sogar existenzbedrohende Ausmaße ein. Mittels Dringlichkeitsantrag fordert die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion daher die Einführung einer verfassungskonformen, verpflichtenden Elementarschadenversicherung. „Der Freistaat hat in den letzten 22 Jahren rund vier Milliarden Euro in den Hochwasserschutz investiert. Dadurch wurden über 565.000 Anwohner sowie deren Besitztümer präventiv geschützt. Als starkes Zeichen der Solidarität stellt Bayern zudem 200 Millionen Euro bereit, um Schäden der Hochwasserkatastrophe im Juni 2024 zu beseitigen. Allein: Die verursachten Schäden sind weitaus höher“, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer Felix Locke.

Nur etwa die Hälfte der privaten Immobilieneigentümer habe vorgesorgt und ihren Besitz mit einer Elementarschadenversicherung gegen Naturgefahren abgesichert. „Seit langem strebt die Staatsregierung eine Erhöhung der Versicherungsquote bei Elementarschäden an. Dazu wurden umfangreiche Informationskampagnen durchgeführt und mit einem Grundsatzbeschluss klargestellt, dass der Staat nicht als ‚Ersatzversicherer‘ fungieren kann“, so Locke weiter. Großschadensereignisse träten immer häufiger auf. In Zeiten knapper Kassen falle es dem Staat zunehmend schwerer, finanzielle Hilfe zu leisten – insbesondere in den bei Naturkatastrophen auftretenden hohen Schadensvolumina.   

„Die Regierungen der Länder haben bereits einstimmig beschlossen, das Ziel einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung voranzutreiben. Eine sinnvolle Ausgestaltung kann jedoch nur auf Bundesebene erfolgen“, so Locke. Die deutschlandweiten Schadensereignisse der vergangenen Jahre hätten deutlich die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Regelung gezeigt. „Allerdings müssen Fehlanreize verhindert werden. So darf niemand durch einen großzügigen Versicherungsschutz und Prämien ohne Risikobezug zum Bauen in hochwassergefährdeten Gebieten animiert werden.“ Ebenso sei eine finanzielle Überforderung von Versicherungsnehmern bzw. Mietern durch unverhältnismäßig hohe Prämien möglichst zu vermeiden, erklärt Locke abschließend.

Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag „Versicherung gegen Hochwasser und weitere Naturgefahren verbessern!“ finden Sie HIER.

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