München. Auf Initiative der FREIE WÄHLER-Fraktion hat sich der Bayerische Landtag bereits 2022 dafür ausgesprochen, das sogenannte „Sinneserbe“ besonders zu schützen. Mit Unterstützung des Umweltministeriums ist daraus eine Bundesratsinitiative entstanden. Bisher hat der Gesetzentwurf jedoch keine Zustimmung gefunden. „Mittels Dringlichkeitsantrag fordern wir daher, die Initiative erneut in den Bundesrat einzubringen und zu beraten. Außerdem wollen wir ein überparteiliches und föderales Gesprächsformat mit den im Bundesrat ablehnenden Ländern initiieren, um deren Bedenken im konstruktiven Dialog aufzuarbeiten und mögliche gemeinsame Lösungsvorschläge zur Wahrung des kulturellen Sinneserbes zu erarbeiten“, erklärt die umweltpolitische Sprecherin Marina Jakob.
Für den Fraktionsvorsitzenden Florian Streibl ist der Schutz des Sinneserbes nicht nur Ausdruck der Wertschätzung lokaler Identität und Tradition, sondern trägt auch einen wichtigen Beitrag zur Akzeptanz des ländlichen Raums und historischer Stadtbilder bei. Der Antrag des Freistaats Bayern im Bundesrat zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ziele darauf ab, entsprechende kulturell geprägte Emissionen in ihrer besonderen Bedeutung rechtlich anzuerkennen und zu schützen. „Wer an Bayern denkt, hat Bilder von Heuhaufen, von krähenden Hähnen auf Misthaufen und von Kirchtürmen mit Zwiebeldach im Kopf. Unser Ziel muss sein, dass die dazugehörenden Geräusche und Gerüche genauso als Teil bayerischer Identität wahrgenommen werden. Denn wegen der Suburbanisierung kommt es in Einzelfällen immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten zwischen neu hinzugezogenen Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den bereits langjährig ortsansässigen landwirtschaftlichen oder handwerklichen Betrieben. Unser Ziel war und ist es, dieser Problematik durch den besonderen Schutz des Kulturguts ‚Sinneserbe‘ entgegenzuwirken“, so Streibl.
Jakob ergänzt: „Das Vorhaben wurde durch das Einbringen des Gesetzentwurfes zwar angestoßen, bislang jedoch nicht vollzogen. Grund dafür ist, dass der Antrag im Bundesrat vom zuständigen Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit noch nicht beraten wurde“, bedauert die Landtagsabgeordnete. Für sie sei allerdings klar: Dass der Vorstoß im Bundesrat bisher keine Mehrheit gefunden habe, dürfe nicht das Ende dieser wichtigen Initiative bedeuten. „Vielmehr braucht es jetzt den Dialog und die Überzeugungsarbeit gegenüber den Ländern, die ihre Zustimmung bislang verweigert haben. Wir wollen daher die Gesetzesinitiative nicht nur erneut unterstützen, sondern gute, zusätzliche Argumente für den Schutz des Sinneserbes aktiv in die Kommunikation mit den Ländern einbringen“, so Jakob abschließend.
Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag „Schutz des Sinneserbes – Bekräftigung der Initiative zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ finden Sie HIER.