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16.07.2026

Förderrückforderungen in Land- und Forstwirtschaft: FREIE WÄHLER-Fraktion setzt sich für 1.000-Euro-Bagatellgrenze ein

Kraus und von Zobel: Mit einheitlicher Regelung Bürokratie begegnen!

München. Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion fordert am Donnerstag im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen mittels eines Antrags eine Prüfung der Anpassung der verwaltungspraktischen Bagatellgrenze bei Rückforderungen im Bereich land- und forstwirtschaftlicher Förderprogramme. „SchonKleinstbeträge führen hier zu unverhältnismäßig hohem bürokratischem Aufwand – sowohl für unsere Verwaltung als auch für Betriebe“, betont der ernährungspolitische Sprecher Nikolaus Kraus. „Eine einheitliche Bagatellgrenze von 1.000 Euro würde viele Verfahren vereinfachen und dafür sorgen, dass Ressourcen effizienter eingesetzt werden können.“

Der steuerpolitische Sprecher Felix von Zobel ergänzt: „Die aktuellen Regelungen belasten Landwirtinnen und Landwirte sowie die Behörden mit einem gegenüber der Höhe der Rückforderung unverhältnismäßigem Prüf- und Nachweisverfahren. Eine bei 1.000 Euro liegende Bagatellgrenze würde bei den oftmals familiengeführten Betrieben, denen im Rahmen komplexer Förderverfahren ein nicht böswilliger und nur marginaler Fehler unterlaufen ist, enorme Erleichterung bedeuten. Davon würden auch die ohnehin überlasteten Behörden profitieren, die dann die Option hätten, von einem aufwendigen Rückforderungsprozess abzusehen.“

Mit dem Antrag stoßen die FREIEN WÄHLER im Bayerischen Landtag erstmals eine Machbarkeitsprüfung an – mit dem Ziel, die finanziellen Auswirkungen einer solchen Neuregelung auf den Staatshaushalt zu ermitteln. Für Bayerns Landwirte stellt die zunehmende Komplexität der Förderbedingungen eine hohe Belastung dar. „Die Bürokratie frisst sich in die Betriebe hinein – das muss ein Ende haben“, urteilt Kraus. Die FREIE WÄHLER-Fraktion setzt sich deshalb mit Nachdruck für eine praxisnahe Lösung ein, die Verwaltung und Wirtschaft gleichermaßen entlastet

Hinweis: Den erwähnten Antrag finden Sie HIER.

 

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